Baugenehmigungs-Desaster am Kleiberg: Bürgermeister gibt Salami-Taktik bei der Akteneinsicht – ein bisschen – auf! 

Noch am 13. Juni hatte Siegburgs Bürgermeister ein Akteneinsichtsbegehren der schwarz-grünen Ratskooperation rechtswidrig ablehnend beschieden – Zitat Rosemann: „Ich möchte Sie darüber informieren, dass wir von einer Herausgabe dieser Protokolle absehen werden.“ Am 24. Juni, dem Erscheinungstag eines Artikels über diesen Vorgang im Rhein-Sieg-Anzeiger, gibt der Bürgermeister sein Mauern rund um das Baugenehmigungs-Desaster auf dem Kleiberg ein Stückweit auf. Das Bürgermeister-Büro übersandte den Fraktionen der CDU Siegburg und Bündnis 90/Die Grünen einen „Auszug“ aus Niederschriften des Verwaltungsvorstandes – eine wortgetreue Zusammenstellung aller Protokollnotizen“ über 14 Termine des Verwaltungsvorstandes seit dem 19.06.2023, „damit Ihr grundsätzlich legitimer Wunsch nach Detailinformationen rund um den Kleiberg befriedigt werden kann“. 

Lars H. Nottelmann, 1. CDU-Ratsfraktionsvorsitzender: „Wir freuen uns, dass der Bürgermeister nach mehreren Vorstößen unsererseits ebenfalls zu der Einsicht gelangt ist, dass unser Akteneinsichtsrecht nach § 55 GO NRW – Kontrolle der Verwaltung glasklar definiert ist. Der Gesetzgeber gewährt dem Rat sehr umfassende Akteneinsichtsbefugnisse, denn dessen Auftrag ist es ja, Verwaltungshandeln zu kontrollieren. Insofern behalten wir uns vor, uns die entsprechenden Unterlagen auch im Original vorlegen zu lassen. 

Was uns bei erster Durchsicht der vom Bürgermeisterbüro übersandten Unterlagen aufgefallen ist:

An keiner Stelle der Niederschriften-Zusammenstellung findet sich ein Hinweis, dass der Verwaltungsvorstand und damit auch der Bürgermeister als ranghöchstes Mitglied dieses Gremiums über eine Entscheidung der Bauaufsicht diskutiert beziehungsweise beraten hat. Sich kümmern sieht anders aus!

Dabei hätte der Bürgermeister den Entscheidungsverlauf in Bezug auf den folgenschweren Baugenehmigungs-Stopp im Verwaltungsvorstand sehr wohl entscheidend Einfluss nehmen können. Rosemann hat die Baugenehmigungsfrage ausweislich der nun vorgelegten Niederschriften-Zusammenstellung im Verwaltungsvorstand offenbar nicht zur Chefsache gemacht. In rund zwei Jahren Verwaltungsvorstand sind niederschriftlich nur zwei aktive Gespräche des Bürgermeisters mit Eigentümervertretern dokumentiert. Ansonsten wurde über allerlei, nicht jedoch über die zentrale Baugenehmigungsfrage diskutiert. Das muss sich der Bürgermeister nun vorhalten lassen.

Auffällig ist, dass in der Verwaltungsvorstandssitzung vom 21. Mai 2024 der Bürgermeister über ein Gespräch mit dem Rechtsanwalt der Eigentümergemeinschaft berichtet wird. Der Inhalt wird im Protokoll nicht wiedergegeben.

Bemerkenswert ist das Datum im Mai 2024. Das Gespräch war offensichtlich zu einem Zeitpunkt, bevor im Juni 2024 der Rechtsanwalt den Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung stellte. Den hat dann die Verwaltung Monate später, im September, abgelehnt – unter Hinweis darauf, er sei zu spät gestellt. Zu fragen ist hier, warum der Bürgermeister nicht schon bei seinem Gespräch mit dem Rechtsanwalt eine Lösung herbeigeführt hat.

Erst durch den Anstoß der Ratsmitglieder in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses bemühte man sich in der Verwaltung, mit dem Problem fertig zu werden. So ist sehr viel Zeit vergangen in einer offenbar führungslos schlingerndalleingelassenen Verwaltung.

Den Weg zu Klarheit und Wahrheit in Sachen Baugenehmigungs-Desaster am Kleiberg sollte der Bürgermeister nun auch persönlich gehen, statt – wie am 24. Juni im Rhein-Sieg-Anzeiger lediglich Dritte wie seinen Sprecher vorzuschicken.

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