Unser Programm

Kommunalpolitisches Programm

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Seit 1979 hat die Siegburger CDU das „Kommunalpolitische Programm“. Es ist Grundsatzprogramm und Aktionsprogramm zugleich und wird etwa alle 5 oder 6 Jahre aktualisiert. Die jetzige Fassung wurde auf der Mitgliederversammlung der Siegburger CDU am 26. Mai 2020 beschlossen:

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I. Grundsätze

Der Mensch steht im Mittelpunkt der Politik. Seine freie Entfaltung zu sichern, sein persönliches Glück zu ermöglichen, sein solidarisches Zusammenleben mit den Mitmenschen und in Fürsorge für künftige Generationen zu fördern, ist die vornehmste Aufgabe der CDU, die sie in christlicher Verantwortung wahrnehmen will.

Diese Aufgabe verpflichtet uns auch in der Politik auf Gemeindeebene: Unsere Kommunalpolitik dient dem Menschen in unserer Stadt, sie orientiert sich an seinem Wohl. Siegburg ist liebenswerte Heimat für viele, die hier seit langem wohnen, und lebenswertes Zuhause für solche, die neu zugezogen sind. Wir stehen in der Tradition unserer Heimatstadt. In diesem Bewusstsein wollen wir Siegburg zukunftsfest gestalten.

Die Siegburger CDU setzt sich ein

  • für konsequenten Umweltschutz und Klimaschutz
  • für humane Stadtplanung
  • für aktive kommunale Gesellschaftspolitik
  • für Bürgernähe von Rat und Verwaltung
  • für verantwortungsbewusste Finanzwirtschaft 

Konsequenter Umweltschutz und Klimaschutz sichern die natürlichen Grundlagen eines humanen Zusammenlebens - auch der künftigen Generationen - in unserer Stadt.

Konsequenter Umweltschutz und Klimaschutz erfordern eine wirksame Reduzierung der CO2-Emissionen. Die Energiewende muss auch auf kommunaler Ebene stattfinden. Sparsamer Gebrauch und rationelle Verwendung von Energie sowie eine ständig anwachsende Nutzung regenerativer Energiequellen sind Schlüsselelemente für den Erfolg. Wichtig ist nachhaltiger Umgang mit Rohstoffen und für Ressourceneffizienz.

Konsequenter Umweltschutz und Klimaschutz sind auf den Einsatz und die Beteiligung aller Bürgerinnen und Bürger angewiesen. Sie brauchen das Engagement freier Initiativen und Gruppen, die die Sachkunde, das Verantwortungsbewusstsein und die tätige Mithilfe möglichst Vieler anregen. Die Bürgerinnen und Bürger sollen aus eigener Überzeugung und eigener Verantwortung umweltbewusst handeln.

Humane Stadtplanung garantiert, dass sich jeder in Siegburg heimisch und wohlfühlen kann.

Humane Stadtplanung sorgt dafür, dass die Qualität von Wohnen, Arbeit und Freizeit in Siegburg gepflegt und ausgebaut wird.

Humane Stadtplanung trägt dazu bei, dass Siegburg – in einer Zeit struktureller Veränderungen im Einkaufsverhalten auch unserer Region – als attraktives Dienstleistungs- und Einkaufszentrum gestärkt wird und dadurch sowie mit einem vielfältigen Angebot in den Stadtteilen eine ortsnahe Versorgung bietet. Sie schafft gute und verlässliche Rahmenbedingungen für die wirtschaftliche Entwicklung vor Ort.

Aktive kommunale Gesellschaftspolitik versteht die Gemeinde als Ort des Zusammenlebens, der Begegnung und der gegenseitigen Hilfe. 

Sie umfasst den gesamten Kultur-Sport- und Freizeit-, Bildungs- und Sozialbereich der Gemeinde.

Aktive kommunale Gesellschaftspolitik beruht auf dem Verantwortungsbewusstsein; der Solidarität und dem sozialen Engagement aller Bürgerinnen und Bürger. Sie will einzelne und Gruppen in die Lage versetzen, entsprechend ihren Fähigkeiten und Neigungen Gemeinschaft und Staat mitzugestalten. Bürgerschaftliches Engagement ist umso bedeutsamer, je geringer die Kraft und Bindungswirkung fester gesellschaftlicher Gruppen wird und je stärker die Grenzen staatlicher Gewährleistung wirken.

Aktive kommunale Gesellschaftspolitik will, ausgehend von einer Sicherung der sozialen Existenz, eine Verbesserung der Lebensqualität für alle Bürgerinnen und Bürger in unserer Stadt: Junge und Alte, Familien und Alleinstehende. Sie trägt der Vielfalt der Herkunft, der Ansichten und Überzeugungen, der Lebensentwürfe und -verläufe Rechnung. Sie begreift den demografischen Wandel als Herausforderung und gleichzeitig als Chance für das Gemeinwesen. Sie will die Potenziale einer älter werdenden Gesellschaft verstärkt nutzen, den jungen Menschen nachhaltige Perspektiven und Entwicklungsmöglichkeiten bieten und so Siegburg – auch unter sich wandelnden strukturellen Bedingungen – als lebenswerte prosperierende Stadt erhalten, in der man sich heimisch und wohl fühlen kann.

Eine zunehmend größer werdende Gruppe in unserer Gesellschaft sind Menschen mit besonderem Hilfebedarf, Menschen mit Beeinträchtigungen, Menschen mit Behinderungen. Diesen gilt es, soweit möglich, am Alltag Teilhabe zu geben. Inklusion ist eine wichtige gesamtgesellschaftliche Zukunftsaufgabe. Der Gedanke der Inklusion entspricht zutiefst dem christlichen Grundgedanken, jedem Menschen mit seinen individuellen Fähigkeiten und Potentialen, aber auch mit seinen Förderbedürfnissen die bestmöglichen Lebenschancen zukommen zu lassen. Inklusion bedeutet Teilhabe. Teilhabe erfordert Qualität. Wir wollen, im Rahmen unserer kommunalen Möglichkeit, die notwendige Qualität gewährleisten.

Bürgernähe von Rat und Verwaltung soll das Unbehagen gegenüber staatlicher Bevormundung und Reglementierung abbauen. Politische Entscheidungen dürfen nicht durch angebliche "Sachzwänge", bürokratische Trägheit oder Orientierungslosigkeit bestimmt werden. Leitbild ist die mündige Bürgerin und der mündige Bürger in einer lebendigen Stadt.

Bürgernähe von Rat und Verwaltung zielt ab auf eine größtmögliche Transparenz der Entscheidungen in der kommunalen Selbstverwaltung und schafft für den Einzelnen die Möglichkeit, an den Entscheidungsprozessen mitzuwirken. Das politische Leben in der Stadt ist die Basis der Demokratie. Hier gestalten wir unsere Heimat und die Zukunft der nachfolgenden Generationen. Nirgendwo sonst in den Regierungssystemen unseres Landes bieten sich vergleichbare Chancen für demokratische Beteiligung. Sie müssen genutzt werden. Parteien, Wählergruppen, Vereine, Verbände, Beiräte, Bürgerinitiativen, Medien und Einzelpersonen können ihren Einfluss geltend machen und sich an der Meinungsbildung aktiv beteiligen.

Bürgernähe von Rat und Verwaltung bedeutet aber auch, das Bewusstsein zu vermitteln, dass nicht jedwede Forderung einzelner Bürgerinnen und Bürger erfüllt werden kann. Allzu oft vergessen einzelne oder Gruppen, dass sie in der Stadt in Gemeinschaft mit anderen leben, die unterschiedliche Interessen haben. Politiker dürfen nicht gleich jedem Verlangen nachgeben, sondern müssen im Auge behalten, dass sie die Gesamtheit der Bürgerinnen und Bürger vertreten und daher dem Gemeinwohl verpflichtet sind.

Verantwortungsbewusste Finanzwirtschaft gründet auf dem Bewusstsein, dass alle Ausgaben letztendlich von den Bürgerinnen und Bürgern durch Steuern, Gebühren oder sonstige Abgaben finanziert werden. Sie zielt daher auf eine sparsame und wirtschaftliche Verwendung dieser Gelder. Alle Ausgabenpositionen sind ständig auf ihre Notwendigkeit und kostengünstige Gestaltungsmöglichkeiten zu überprüfen.

Verantwortungsbewusste Finanzwirtschaft achtet darauf, die Bürgerinnen und Bürger nicht übermäßig zu belasten. Die durch Gebühren und Beiträge finanzierten Einzelhaushalte der Stadt (Kanal- und Straßenbau, Entwässerung, Straßenreinigung, Friedhöfe u.a.) sind sparsam und rationell zu bewirtschaften. Bei der Entscheidung über dem Grunde nach oder in der Höhe freiwillige Ausgaben ist stets auch die Rückwirkung auf die Finanzbelastung der Bürgerinnen und Bürger abzuwägen.

Verantwortungsbewusste Finanzwirtschaft blickt über den Tag hinaus. Sie bedenkt finanzielle Folgewirkungen kommunaler Entscheidungen nicht nur für das laufende Haushaltsjahr oder die jeweilige Ratsperiode, sondern auch für die weitere Zukunft.

 

II. Konsequenter Umweltschutz und Klimaschutz

Konsequenter Umweltschutz und Klimaschutz sind von entscheidender Bedeutung für das Leben in einer menschengerechten Stadt. In Siegburg wollen wir deshalb Umwelt schützen, Landschaft erhalten, innerstädtisches Grün bewahren sowie den Herausforderungen des Klimawandels durch die Reduzierung von CO2-Emissionen begegnen und die Energiewende auch vor Ort durchführen. 

Konsequenter Umweltschutz und Klimaschutz sind handlungsorientierte Ziele auf der Basis der von der Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung (UNCED) 1992 in Rio de Janeiro beschlossenen Agenda 21, der Siegburg-Agenda 2001, des Integrierten Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzeptes der Stadt Siegburg 2018 sowie des vom Rat beschlossenen Programms „Siegburg – Klimaschutz aktiv“ 2019. Diese Ziele sollen im Dialog mit der Bürgerschaft gefördert, weiterentwickelt und, wo immer möglich, umgesetzt werden. Bürgerinnen und Bürger sollen nicht nur die individuellen oder kommunalen Interessen im Blickfeld haben, sondern sich auch bewusst werden, welche Konsequenzen das eigene Handeln, die eigenen Lebensstile und das Konsumverhalten für andere Teile der Welt haben.

Konsequenter Umweltschutz und Klimaschutz verlangen eine Energiewende auch vor Ort und ebenso eine Wende im Bereich der Wärmeversorgung und der Mobilität. Die fossilen Energiequellen, deren Endlichkeit abzusehen ist, müssen kontinuierlich durch erneuerbare Energiequellen ersetzt werden. Energie ist effizient zu nutzen. Aufbauend auf den bisherigen Aktivitäten für die Energiewende in Siegburg (Solardachkataster, Geothermie-Atlas, Energiegenossenschaft, Energieberatung im Rathaus) soll gemeinsam mit den Mitbürgerinnen und Mitbürgern der Umstieg auf regenerative Energien und Energieeffizienz vollzogen werden.

1. Schutz der städtischen Umwelt, Erhaltung der Landschaft und Bewahrung
    innerstädtischen Grüns

Eine intakte Umwelt ist Voraussetzung für die Lebensqualität in unserer Stadt. Diese Umwelt zu erhalten, Boden, Gewässer, Tiere, Bäume und Pflanzen zu schützen, naturnahe Landschaft zu sichern und die Bürgerinnen und Bürger vor unnötigem Lärm und Abgasen zu bewahren, ist ein vorrangiges Ziel der Kommunalpolitik. Deshalb fordern wir:

  • Innerstädtisches Grün muss bewahrt bleiben. Innerstädtisches Grün fördert ein gesundes Kleinklima, erhält Natur inmitten der Stadt, schafft Raum zum Atmen und hilft, dass sich Bürgerinnen und Bürger in einem schönen Umfeld heimisch und wohl fühlen können. Trotz Wohndrucks darf nicht alles zugebaut werden.
  • Bauleitplanung und Baugenehmigungsverfahren sollen die Bewahrung innerstädtischen Grüns immer als Leitziel mitbeachten.
  • Die Kulturlandschaft im ländlichen Raum in Siegburg muss erhalten und geschützt werden. Für die Höhenorte soll dies im Dorfentwicklungskonzept für Braschoß, Schreck und Schneffelrath unter anderem sichergestellt werden.
  • Ein Masterplan GRÜN soll den Bestand an Grünflächen in der gesamten Stadt dokumentieren, sichern, weiterentwickeln, erweitern und vernetzen.
  • Grünzonen in Wohnquartieren sind zu schützen. In den Stadtstraßen sind Möglichkeiten zur Begrünung auszuschöpfen. Bürgerschaftliches Engagement im Rahmen von Baum- und Grünpatenschaften soll gefördert werden.
  • Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen ist darauf zu achten, dass die zu versiegelnden Flächen so gering wie möglich zu halten sind. Wo dies nicht gelingt, sind wasserdurchlässige Baustoffe zu verwenden.
  • Der Trerichsweiher bleibt aufgrund seiner ökologischen Bedeutung in seiner natürlichen Gestalt erhalten. Der Landschaftsplan Nr. 7 ist konsequent umzusetzen und weiterzuentwickeln. Es ist ein Ausgleich mit Gemeinschaftsveranstaltungen der Bürgerschaft zu finden.
  • Vorhandene Biotope im Stadtgebiet sind streng zu schützen. Flächen, die für Neuanlagen von Biotopen verfügbar sind, sollen naturnah ausgebaut und so weit wie möglich miteinander verbunden werden.
  • Der Mühlentorplatz darf nicht bebaut werden und ist in seiner naturnahen Gestaltung beizubehalten.
  • Der Alte Friedhof an der Johannesstraße mit der Johannes-Nepomuk-Kapelle soll ein innerstädtischer Ort der Ruhe und Besinnung bleiben. Der Nordfriedhof soll den Vorstellungen und Wünschen der Menschen nach unterschiedlichen Bestattungsformen gerecht werden und zugleich ein Park mit vielfältigen Rückzugsmöglichkeiten für Fauna und Flora sein. Dieselbe Zielsetzung gilt auch für den Kaldauer Waldfriedhof, den Seligenthaler Friedhof im „Tal der Seligen“ und den Braschosser Friedhof rings um die dortige Kirche hoch über Siegburg. Dem jahrhundertealten jüdischen Friedhof an der Heinrichstraße gilt unsere ganz besondere Fürsorge und Aufmerksamkeit.
  • Die von Bebauung freigehaltene Fläche zwischen Kaldauen und der Autobahn soll als Landschaftsschutzgebiet erhalten bleiben.
  • Ausgleichsmaßnahmen für die Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft sollen vorgegeben und durchgeführt werden. Außer im Umfeld des Eingriffes, also z.B. in den betreffenden Baugebieten, und im innerstädtischen Umfeld sollen Flächen im Rahmen des neu eingerichteten Ökokontos genutzt werden. Diese Flächen (z.B. die Wiese entlang der Kaldauer Straße sowie der Mündungsbereich des Mühlengrabens) bieten die Möglichkeit, zusammenhängende ökologisch wertvolle Flächen zu erhalten bzw. herzustellen.
  • Der Mühlengraben soll nach ökologischen Gesichtspunkten naturnah ausgebaut und saniert werden. Entlang des Mühlengrabens soll der bereits begonnene Begleitweg fortgesetzt werden. Der Mühlengraben soll als innerstädtische Erholungszone gestaltet werden. Ein Entwicklungsschwerpunkt soll am Kreishaus gebildet werden. Der Mühlengraben wird durch Sitzstufen am Wasser erlebbar gemacht.
  • Für die Unterführung am Amtsgericht soll die dicke Betonmauer durch eine filigrane durchsichtige Absturzsicherung ausgetauscht werden. Dieser Bereich soll insgesamt ansprechender gestaltet werden.
  • Wie im ISEK (Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept) beschrieben, soll ein „Grüner Saum“ als Rundweg durch die Siegburger Innenstadt gelegt werden und schon vorhandene Naherholungszentren mit neuen verbunden werden.
  • Die Waldgebiete in Siegburg bleiben unangetastet; wo möglich, sollen sie noch ausgeweitet werden. Umwandlung von Wald in Niedermoorgebiet bedeutet eine ökologische Aufwertung und kann in dafür geeigneten Bereichen umgesetzt werden. Die Stadt setzt ihre Mitarbeit an der Aufforstung des Siegburger Stadtwaldes fort. Die durch den Borkenkäferbefall geschädigten Waldflächen sollen so schnell wie möglich mit dem Ziel einer auf Vielfalt ausgelegten Baumstruktur aufgeforstet werden. Kleinere Waldbesitzer leiden besonders unter den Folgen des Klimawandels. Es ist die Gründung einer Waldgenossenschaft zu prüfen. Eine Waldgenossenschaft (nicht nur für Siegburg) kann Waldflächen übernehmen und gemeinsam mit den Besitzern die Flächen einer neuen Waldnutzung zuführen.
  • Bei Holzeinschlag in Waldgebieten soll ein möglichst schonender Maschineneinsatz erfolgen. Die Bewirtschaftung des Waldes muss unter nachhaltigen Gesichtspunkten erfolgen.
  • Es ist zu wünschen, dass vermehrt einheimische Gehölze und Stauden auf privaten und öffentlichen Grünflächen sowie fast völlig aus dem Stadtbild verschwundene Obstbaumwiesen neu angepflanzt werden. Dafür soll geworben und entsprechende Bemühungen sollen unterstützt werden. Die Aktion, Obstbaumsetzlinge an die Siegburger Bürgerschaft zu verschenken, wird fortgesetzt. 
  • Wo Bäume durch befestigte Bürgersteige gefährdet sind, ist durch bauliche Verbesserungen dafür zu sorgen, dass ausreichend Wasser an das Wurzelwerk dringt. Bei Neuanlagen von Straßen oder deren Umgestaltung sind im Umfeld von Bäumen besondere Freiflächen vorzusehen.
  • Kleingartenanlagen werden geschützt.
  • Der Lebensraum für Vögel, Fledermäuse und sonstige streng geschützte Arten soll gesichert und gefördert werden.
  • Bei der Pflege der Straßen- und Wegeränder soll auf die Belange der Kleinlebewesen Rücksicht genommen werden.
  • Herbizide dürfen nicht eingesetzt werden. Auf Streusalz im Winterdienst ist weitestgehend zu verzichten.
  • Die Stadt wird wie bisher im Wahnbachtalsperrenverband mit allen Kräften dafür einstehen, dass die Qualität des Trinkwassers für Siegburg nicht verschlechtert, sondern seine bewährte Güte erhalten wird. Ein Verkauf der städtischen Anteile am Wahnbachtalsperrenverband kommt nicht in Betracht.
  • Das städtische Kanalnetz muss zum Schutze des Bodens und der Gewässer weiterhin ausgebaut, saniert und gepflegt werden. Dies ist auch ein Beitrag zur Gesundung der Sieg, des Rheins und der Nordsee.
  • Bestrebungen, das Regenwasser nicht ungenutzt in das Kanalnetz abzuleiten, sondern alternativer Nutzung zuzuführen (z.B. Brauchwassernutzung im Haus, Grundwasseranreicherung), werden, soweit die geologischen Voraussetzungen vorliegen, mit weiteren Anreizen unterstützt. Wo sich planerische Möglichkeiten bieten, sollen Flächen entsiegelt werden.
  • Die Auswirkungen bei Starkregen für die Bürgerinnen und Bürger sind zu untersuchen. Geeignete Maßnahmen – auch zum Schutz der Stadt, der städtischen Liegenschaften sowie der Nutzung der Straßen durch Rettungsdienste – sind zu erarbeiten und durch kreative und innovative Möglichkeiten umzusetzen.
  • Die Pläne zur naturgerechten Umgestaltung der Sieg- und Aggerauen sollen weiterhin in die Tat umgesetzt werden. Dabei können auch Rad- und Spazierwege in den Auen angelegt werden. Die Umsetzung der europäischen Wasserrahmen-Richtlinie wird mit ihren konkreten Maßnahmen vor Ort die Erholungsfunktion an den Gewässern stärken, die Rückführung von Sieg und Agger in ihre ursprüngliche, mäandernde Fließstruktur unterstützen und eine neue Flusslandschaft erlebbar machen. Der Fluss und seine Lebewesen profitieren von den Veränderungen in besonderem Maße.
  • Die im Altlastenkataster als gefährlich eingestuften Altlasten sollen weiterhin Schritt für Schritt saniert werden.
  • Der Kampf gegen die Ausweitung der Kapazität des Köln/Bonner Flughafens und die Zunahme des allgemeinen Fluglärms, insbesondere zur Nachtzeit, wird fortgesetzt. Nachtflugverkehr muss verboten werden. Es sind weiterhin sämtliche prozessrechtlichen Möglichkeiten zu nutzen, um klageweise ein Nachtflugverbot durchzusetzen.
  • Unnötiger Verkehrslärm muss vermieden werden. An den Autobahnen und überregionalen Straßen sowie entlang der ICE- und Eisenbahntrassen muss aktiver und passiver Lärmschutz nach dem jeweils neuesten wissenschaftlichen Stand und den geltenden Rechtsgrundlagen (Umgebungslärm-Richtlinie) umgesetzt werden. Kreisverkehre sind ökologisch sinnvoller als Lichtsignalanlagen an Kreuzungen.

Die Stadt soll hier auch auf die überörtlichen Baulastträger im Rahmen des Möglichen Einfluss nehmen.

  • Zur Stärkung des Umweltbewusstseins und in Ausführung der Siegburg-Agenda sind in Zusammenarbeit mit Kindertageseinrichtungen, Schulen, Vereinen und Organisationen dauerhafte Information und Beratung fortzuführen.
  • Gesellschaftliche Gruppen und Privatinitiativen, deren Ziel die Erhaltung natürlicher Lebensgrundlagen ist und die sich im Sinne der Agenda 21 auch für deren Ziele in anderen Ländern engagieren, werden weiterhin unterstützt.

2. Klimaschutz und Energiewende auch vor Ort

Das Klima ist ein gemeinschaftliches Gut von allen und für alle. Es enthält viele wesentliche Bedingungen für das menschliche Leben insgesamt. Unter Wissenschaftlern und in der großen Staatengemeinde der ganzen Welt herrscht starke Übereinstimmung darüber, dass eine bedrohliche Erwärmung des Klimasystems stattfindet, zu wesentlichen Teilen durch menschliche Ursachen gesetzt. Der Klimawandel mit seinen absehbaren gewaltigen Schäden ist eine unermessliche Bedrohung für die Menschheit, für Wirtschaft, Gesundheit, Sicherheit, Artenschutz und Frieden. 

Es ist daher eine gemeinschaftliche Aufgabe aller Menschen, Gruppen und Staaten, sich dieser Bedrohung entgegen zu stellen und wirksame Maßnahmen zur Verhinderung der Katastrophe zu ergreifen. Eine besondere Verantwortung trifft vor allem die klassischen Industriestaaten, die in den Jahrhunderten zuvor den größten Nutzen aus den Prozessen der schädlichen Emissionen gezogen haben.

Auch Siegburg bekennt sich zur Verantwortung im gemeinschaftlichen Kampf gegen den Klimawandel. Deshalb sollen Ziele und Maßnahmen des Integrierten Klimaanpassungs- und Klimaschutzkonzeptes entschlossen umgesetzt werden.

Bis zum Jahr 2050 strebt die Kreisstadt Siegburg die Klimaneutralität an und setzt damit das übergeordnete bundespolitische Klimaschutzziel auf kommunaler Ebene um. Ziel ist eine Reduktion der CO2-Emissionen pro Einwohner auf ein auch langfristig verträgliches Maß von maximal 2,0 bis 2,5 t CO2 je Einwohner und Jahr.

  • Städtische Einrichtungen werden weiterhin mit zertifiziertem Ökostrom beliefert.
  • Die CO2-Emissionen an städtischen Gebäuden sollen weiterhin drastisch gesenkt werden. Die Stadt soll bei Bau und Bauunterhaltung möglichst weitgehend Energiesparmaßnahmen umsetzen und Vorreiter sein in der Nutzung regenerativer Energien. Energieeffizienz soll Hauptkriterium bei Entscheidungen über Sanierungsfälle sein. Der Einsatz von Alternativtechniken und umweltfreundlichen Energieformen soll bei allen Baumaßnahmen Priorität haben. Der Betrieb städtischer Einrichtungen wird weiterhin ständig auf Energiesparpotenziale überprüft.
  • Die Energieversorgung im ganzen Stadtgebiet soll nachhaltig verändert werden. Dazu müssen den Bürgerinnen und Bürgern Hilfen für Einsparen und rationellere Verwendung von Energie sowie für Nutzung regenerativer Energien geboten werden. Hierzu gehören die umfassende Energieberatung im Rathaus, Hausbau-Messeveranstaltungen mit Hinweisen und Anregungen und die Nutzung des Solarkatasters und des Geothermiekatasters.
  • Die in Siegburg initiierte und 2011 gegründete Energiegenossenschaft (heute: BürgerEnergie Rhein-Sieg eG) wird weiter gefördert. Bürgerschaftliches Engagement durch Vereine, Unternehmen, Kommunen und Einzelpersonen verbindet sich zu einem starken regionalen Ansatz. In Zukunft sollen neben der Photovoltaik auch andere erneuerbare Energiequellen und Energiekonzepte umgesetzt werden.
  • Die städtische Bauleitplanung soll verstärkt die rechtlichen Möglichkeiten nutzen, ressourcenschonende Stadt- und Siedlungsgestaltung zu erreichen. Die Entwicklung von Energiekonzepten im Rahmen von Bebauungsplänen soll Standard sein.
  • Das für die städtischen Liegenschaften eingeführte Energiemanagement soll weiterhin ausgebaut und zur Auswertung energetischer Daten eingesetzt werden.
  • Bei Projekten privater Bauherren soll die Stadt auf rationelle und regenerative Energienutzung hinwirken (z.B. Einsatz von Kraft-Wärme-Kopplung, erdgasbetriebenen Blockheizkraftwerken, Solarenergie, Geothermie).
  • Alle technischen und baulichen Anlagen zur Energieversorgung sind städtebaulich und architektonisch ins vorhandene Stadtbild einzupassen.
  • Die Stadt soll die Entwicklung im Bereich der Elektromobilität weiter unterstützen. Eine Mobilitätswende ist Maßstab für weitere Verkehrsplanung. 
  • Bei der Wärmewende sind die Möglichkeiten der Umsetzung lokaler Nahwärmenetze von allen Akteuren positiv zu entwickeln und zu unterstützen. Hierbei sollen die Hauseigentümer, die großen Wohnungsbaugesellschaften sowie die Energiegenossenschaft einbezogen werden.
  • Die neu gegründeten Stadtwerke aus Stadtbetrieben und Rhenag sollen intelligente Netze zur Erfüllung der Anforderungen der Einspeisung erneuerbarer Energien und mit intelligenten Verbrauchsmesseinrichtungen (Smart Metering) ausbauen. Ein wichtiges Geschäftsfeld der Stadtwerke soll die Beratung der Kunden für einen effizienten Energieeinsatz sein. 
  • Das Klimaschutzmanagement der Stadt wird weitergeführt.
  • Im Rahmen eines regelmäßigen Controlling wird über den Fortschritt aller Maßnahmen zum Kampf gegen den Klimawandel berichtet.
  • Entsprechend der bisherigen Praxis werden alle größeren Maßnahmen in Bürger-Workshops erörtert.
  • Klimaschutz bleibt ständiger Tagesordnungspunkt im zuständigen Fachausschuss.

 

III. Humane Stadtplanung

Humane Stadtplanung zielt auf eine menschengerechte Stadt. Liebenswerte Heimat für diejenigen, die hier seit langem wohnen, und lebenswertes Zuhause für diejenigen, die in großer Zahl zugezogen sind, entstehen durch ein gutes Umfeld für Wohnen, Arbeit, Freizeit und Versorgung mit qualitativ hohen Infrastruktureinrichtungen. Dafür muss die historisch gewachsene Struktur der Stadt und ihr spezielles Flair bewahrt werden, die Wohnqualität gesichert und gesteigert werden, der Verkehr den Bedürfnissen einer menschengerechten Stadt angepasst sein, die Stadt als attraktives Dienstleistungs- und Einkaufszentrum weiterentwickelt und Sicherheit und Sauberkeit verbessert werden.

1. Bewahrung der historisch gewachsenen Struktur der Stadt

Die städtische Entwicklung Siegburgs muss organisch verlaufen und besondere Rücksicht auf das reizvolle historische Stadtbild nehmen. Die in Jahrhunderten gewachsene städtische Struktur Siegburgs ist ein unersetzlicher Beitrag für die Anziehungskraft der Kreisstadt. Dieses reizvolle Stadtbild trägt wesentlich zum attraktiven Flair Siegburgs bei.

  • Der Michaelsberg ist das Wahrzeichen der Kreisstadt Siegburg. Für die Siegburger ist der Michaelsberg Identifikationspunkt ihrer Heimat. Er ist weithin sichtbares Erkennungszeichen Siegburgs.
  • Die Gebäude der ehemaligen Abtei auf dem Michaelsberg bleiben geistiges und geistliches Zentrum in der Stadt.
  • Die Ansiedlung des Katholisch-Sozialen Instituts auf dem Berg ist Glücksfall und Herausforderung zugleich. Die Anziehungs- und Strahlkraft des Katholisch-Sozialen Instituts ist eine große Chance für die Stadt. Der Konvent der Unbeschuhten Karmeliten bereichert das geistliche Leben in Siegburg. Die Stadt wird diese positive Entwicklung weiterhin aufnehmen, begleiten und unterstützen, sowohl die geistigen Impulse, die von diesem Hause ausgehen, als auch die Bedeutung, die Siegburg dadurch als Tagungs- und Veranstaltungsort erfährt.
  • Der Michaelsberg soll für Besucher als Wahrzeichen, als grüne Erholungsinsel in der Stadt und touristische Attraktion stärker erlebbar werden. Die Stadt wird das mit den Bürgerinnen und Bürgern zusammen erarbeitete „Entwicklungskonzept Michaelsberg“ weiterhin umsetzen und vollenden. Es dient der Erhaltung der baulichen und freiräumlichen Strukturen am Michaelsberg, nimmt Bezug auf den historischen und landschaftlichen Wert dieses Denkmals und bezieht die Potenziale für Freizeitplanung und touristische Besuche mit ein. 
  • In den nächsten beiden Jahren werden der alte Terrassengarten wiederhergestellt, der Kinderspielplatz und die umliegenden Hänge neu gebaut, die Bastionsanlage hergerichtet, Rosengarten und Johannesgarten attraktiv erneuert. Dabei werden auch die aufwändigen restlichen Sanierungsmaßnahmen zur Erhaltung der Festungsmauern zu Ende geführt.
  • Der Michaelsberg muss im Stadtbild geschützt bleiben. Baumaßnahmen, die Flächen des Michaelsberges beanspruchen oder die Sicht auf den Michaelsberg wesentlich behindern, werden nicht zugelassen.
  • Große Eingriffe in vorhandene wertvolle Bausubstanz in der ganzen Stadt sollen vermieden werden.
  • Straßenbaumaßnahmen, die das Stadtbild zerstören und die Wohnqualität beeinträchtigen, werden nicht zugelassen.
  • Die Zeit umfangreicher Flächensanierung ist vorbei. Die Sanierung, Restaurierung und Modernisierung von Einzelobjekten steht im Vordergrund. Innerstädtische Entwicklungsmöglichkeiten bestehen insbesondere im Bereich zwischen ICE-Bahnhof und von-Stephan-Straße. An diesem zentral gelegenen Standort sollen entsprechend dem entwickelten Masterplan Haufeld insbesondere nichtstörende Gewerbebetriebe wie Büros und Hotels sowie Betreutes Wohnen für ältere Menschen und eine neue KiTa Platz finden.
  • Für die Weiterentwicklung des attraktiven Stadtbilds soll - soweit die Stadt Einfluss nehmen kann - auf die städtebauliche und architektonische Qualität, insbesondere auf eine gegliederte maßstabsgerechte Gestaltung von Neubauten hingewirkt werden. Gerade in Zeiten hohen Drucks auf neue Baumaßnahmen bedarf es besonderer Achtsamkeit hinsichtlich der Erhaltung der Qualitäten des Stadtbilds, der nachbarschaftlichen Umgebungswirkungen und innerstädtischen Grüns.
  • Die Vielzahl von erhaltenswerten Bau- und Naturdenkmälern der Stadt wird durch Aufnahme in die Denkmalliste gesichert. Die Denkmalpflege soll durch engagierte und qualitativ hochwertige Beratung in technischer und gestalterischer Hinsicht seitens der Stadt als Unterer Denkmalbehörde auch weiterhin sicher gestellt bleiben. Der beschlossene Denkmalpflegeplan enthält ein Planungs- und Handlungskonzept zur Festlegung der Ziele und Maßnahmen, mit denen der Schutz, die Pflege und die Nutzung von Denkmälern verwirklicht werden. Er stellt die schützenswerte Bausubstanz im historischen Zusammenhang dar und stellt so die Weichen, die über 950-jährige Stadtgeschichte ablesbar und lebendig zu erhalten.
  • Das Stadtbild soll durch Fassadenerneuerung und -gestaltung verbessert werden. Private Profilierungs- und Standortaufwertungsmaßnahmen mit Begrünung, Herrichtung und Gestaltung von Hof- und Gartenflächen sowie Maßnahmen an Außenwänden und Dächern sollen durch fachkundige Beratung und finanzielle Förderung angeregt werden. 
  • Besonderes Augenmerk gilt der städtebaulichen Qualität der Innenstadt mit ihrer Fußgängerzone. Der „Leitfaden zur Gestaltung der Innenstadt“ soll weiterhin beworben und umgesetzt werden.
  • Die für die Kaiserstraße, Luisenstraße und den Marktplatz aufgestellten Erhaltungssatzungen sollen konsequent beachtet und auf weitere Straßen ausgedehnt werden.
  • Die räumliche Gestaltung der Freiflächen und Plätze der Stadt soll weiter optimiert werden. Hierzu sind die Ergebnisse des Masterplan Grün zu verwerten.

2. Steigerung der Wohnqualität und behutsame Erschließung zusätzlicher
      Wohnmöglichkeiten

Erhaltung und Steigerung der Wohnqualität und behutsame Erschließung zusätzlicher Wohnmöglichkeiten sind Ziele unserer Wohnungspolitik. Immer mehr Menschen wollen in Siegburg wohnen: vor allem junge Familien mit Kindern, ältere allein stehende Personen, Berufstätige, die Siegburg aufgrund der verkehrlich guten Anbindung und seiner Wohnqualität als Wohnsitz gewählt haben.

In den letzten zehn Jahren sind per Saldo rd. 4000 neue Einwohner zugezogen, die Bevölkerungszahl ist um 10% gestiegen. Aufgrund des demografischen Wandels und veränderter gesellschaftlicher Rahmenbedingungen ist ein neuer Trend zu einem Wegzug aus den Ballungsgebieten an Rhein und Ruhr hin zu den Ballungsrandzonen zwischen Köln und Bonn entstanden. Die Attraktivität Siegburgs lockt darüber hinaus viele Menschen von außen, sich hier eine Wohnung zu suchen. Angesichts der geringen Fläche Siegburgs verlangt es jetzt besondere Anstrengungen, ein bedarfsgerechtes Wohnraumangebot zu schaffen. Hierzu ist es notwendig, noch vorhandene Baulücken gezielt zu nutzen, ohne dass wertvolle Grün- und Freiflächen zu stark in Anspruch genommen werden.

Im Stadtkern werden weiterhin Wohnungen geschaffen. Im neuen Kaiser-Carré und hinter der Marktpassage sind allein rd. 130 Wohnungen projektiert. Wohnungen in der Innenstadt dienen der Lebendigkeit des Zentrums auch nach Geschäftsschluss. 

Daneben können im übrigen Stadtgebiet nur noch gezielt neue kleinere Wohnbereiche entstehen.

Die Stadt wird weiterhin das Engagement von Bauherren zum Bau von Sozialwohnungen unterstützen und ihre führende Stellung im Sozialwohnungsbau aufrechterhalten.

Die Gestaltung der Wohnsituation soll ein angenehmes Wohnen in Siegburg ermöglichen. Die Erhaltung des historisch gewachsenen Stadtbildes, die Pflege der städtischen Umwelt und die Attraktivität des Stadtzentrums sind wichtige Bedingungen für angenehmes Wohnen.

  • Notwendige planungsrechtliche und liegenschaftliche Maßnahmen, um weiterhin neue Wohnungen für Siegburg zu schaffen, müssen vorausschauend angegangen werden.
  • Der Wohnungsbau soll den Bürgerinnen und Bürgern die Wahl aus einem breiten Angebot zwischen Eigenheim, Eigentumswohnung oder Mietwohnung ermöglichen. Hierzu gehören auch Sozialwohnungen. Nachdem in Siegburg überdurchschnittlich viele Sozialwohnungen bestehen, rd. 1.200, von denen rd. 400 in den letzten zehn Jahren gebaut worden sind und die aus der Sozialbindung herausgefallenen, gleichwohl mit niedrigeren Mieten versehenen Wohnungen kompensieren, sind derzeit weitere 60 Sozialwohnungen vor der Errichtung. Siegburg soll weiterhin zu den Städten mit dem umfangreichsten Sozialwohnungsbau gehören.
  • Planungen sind darauf auszurichten, dass familiengerechte und bezahlbare Wohnungen entstehen. Besondere Anstrengungen gelten dem Wohnungsbau speziell für kinderreiche Familien und für ältere Menschen, insbesondere auch in Form von betreutem Wohnen und dem Ausbau generationenübergreifender Wohnformen.
  • Die Stadtbetriebe sollen in den nächsten Jahren u.a. im Bereich des Masterplan Haufeld neue Wohnungen als „Betreutes Wohnen“ erbauen und Versorgung und Pflege hierfür übernehmen. Die älteren Siegburger Mitbürgerinnen und Mitbürger erhalten dadurch Chancen, ihren Lebensabend in ihrer Heimatstadt verbringen zu können.
  • Die Wohngebiete sind kinderfreundlich zu gestalten. In ihnen soll ausreichend Platz für Freizeitgestaltung von Kindern und Jugendlichen vorgesehen sein.
  • Die Wohnqualität soll durch verkehrsberuhigte Gestaltung der Wohnstraßen gesichert werden. Wo möglich, soll zusätzliches Grün durch neue Bäume entstehen.
  • Eine gute Wohnqualität in unserer Stadt erfordert eine umfassende Infrastruktur. Sie nimmt auch damit die Veränderungen der Arbeitswelt durch digitale Vernetzung von Menschen und Maschinen, durch Informationen und Kommunikation in die Wohnumfeldentwicklung auf (Stichwort: Arbeiten 4.0). Schnelles Internet ist dabei selbstverständlich. Junge Menschen haben ihre Ansprüche an die Arbeitswelt verändert. Individualisierung und Flexibilisierung von Arbeitsort, -zeit und -zielen wirken sich auch auf das Wohnumfeld aus. Neben der Vernetzung der Funktionen Wohnen, Arbeiten, Bildung und Kinderbetreuung im Allgemeinen sind im Besonderen Angebote wie z.B. CoWorking Spaces und Boardinghouses Teil einer modernen städtischen Entwicklung in Zeiten der Digitalisierung. Sie eröffnen gerade im Einzugsbereich der Hochschulen und Forschungseinrichtungen jungen Menschen in Siegburg erste erleichterte Schritte in eine selbstbestimmte berufliche Zukunft, z.B. im eigenen Startup oder als Freelancer. Für bestehende Unternehmen öffnet sich damit ein weiterer Zugang zu hochqualifiziertem Fachpersonal, was Siegburg auch für diese Unternehmen noch attraktiver macht. Insgesamt sorgen intakte stadtteilbezogene Infrastruktureinrichtungen bei den Bürgerinnen und Bürgern auch für eine Identifikation mit ihrem Wohnumfeld und stärken das Gefühl, sich wohl, sicher und zuhause zu fühlen.
  • Der öffentliche Raum, Bildungs- und Kultureinrichtungen und sonstige Infrastruktur sollen so gestaltet werden, dass allen Menschen in Siegburg die Teilnahme am Leben in der Stadt ermöglicht wird. Dies ist auch ein Beitrag zur Inklusion.
  • Sicherheit ist ein individuelles Grundbedürfnis und beeinflusst Lebensqualität. Zur Stärkung der Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger setzen wir auf 
    • ausreichende sowie gut ausgebildete und gut ausgestattete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Außendienst des Amtes für Öffentliche Ordnung
    • kontinuierliche und sichtbare Präsenz insbesondere in Innenstadt und überwachungsintensiven Bereichen auch spätabends sowie auch an Wochenenden und Feiertagen in der Nacht
    • eine intensiv gelebte Ordnungspartnerschaft zwischen der Stadtverwaltung Siegburg und der Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg und
    • ein eng kooperierendes Netzwerk mit anderen Sicherheitspartnern wie Feuerwehr, Bundespolizei, Zoll u.a.
  • In der Burggasse auf dem ehemaligen Duve-Gelände soll ein Mehrgenerationenbegegnungs- und -kunsthaus – wie im ISEK beschlossen – erbaut werden. Jung und Alt sollen sich hier in ihrer Freizeit begegnen und Angebote u.a. in Musik, Bildender Kunst, Spiel und Literatur erhalten.
  • Eine verantwortungsvolle Stadtentwicklungspolitik berücksichtigt die Erhaltung und Schaffung stadtklimatischer Qualitäten. Grünflächen, Grünflächenvernetzungen und möglichst geringe Bodenversiegelung liefern wichtige Beiträge zur Klimahygiene. Ziel ist eine gute "Durchlüftung" der Stadt, um möglichst natürliches Temperaturverhalten, regelmäßigen Luftaustausch und wirksame Schadstoffbindung für ein angenehmes Klimaempfinden zu erreichen. Die in Arbeit befindlichen Gutachten zur Wohnungsbaupolitik und zum Masterplan Grün sollen Orientierungshilfe sein für die Festsetzungen künftig noch möglicher Wohnungsbauten in Siegburg.

3. Der stadtgerechte Verkehr, nicht die verkehrsgerechte Stadt

In einer menschengerechten Stadt muss die Verkehrsführung den Anforderungen einer humanen Stadtplanung angepasst sein. Die Gestaltung der Stadt muss am Wohl des Menschen, der Qualität seiner Umwelt und seiner Lebensbedingungen orientiert sein und darf nicht von den Bedürfnissen eines möglichst flüssigen Autoverkehrs diktiert werden. Es darf nicht so sein, dass die Stadt dem Verkehr gerecht wird, sondern es muss so sein, dass der Verkehr der Stadt und ihren Menschen gerecht wird. Das Siegburger Verkehrskonzept hat sich bewährt und wird in einem nachhaltigen gesamtstädtischen Mobilitätskonzept mit dem Ziel einer Weiterführung einer „Mobilitätswende“ auch in Siegburg fortgesetzt. Die Stadt soll am überregionalen Zukunftsnetz Mobilität NRW mitwirken. Folgende Ziele werden - teils in der Vergangenheit konzipiert, teils nach neuen Erkenntnissen - angestrebt:

  • Durchgangsverkehr muss aus der Stadt ferngehalten werden.
  • Die verkehrsmäßige Erschließung der Innenstadt soll von den Nachbarorten über die Einfallstraßen auf direktem Wege zu den am Stadtkern gelegenen Parkmöglichkeiten erfolgen. Autofahrer werden an den Rand der Fußgängerzone herangeführt und mithilfe des dynamischen Parkleitsystems effizient in die Parkhäuser geleitet und so Parkplatzsuchverkehre verringert.
  • Mit den weit mehr als 5000 Parkplätzen im Bereich der Innenstadt und des ICE-Bahnhofs ist eine wichtige Voraussetzung für die Standortqualität Siegburgs als Einkaufsstadt geschaffen. Ein durchdachtes Parkmanagement soll weiterhin zur Stärkung dieser Qualität beitragen.
  • Die Funktion der Fußgängerzone soll gestärkt werden. Der Schutz der Fußgänger muss gewährleistet bleiben. Ein Passantenleitsystem ergänzt das Orientierungsangebot und die touristische Attraktivität.
  • Die bahnparallele Weiterführung der Konrad-Adenauer-Allee soll das Umland auf direktem Weg mit dem ICE-Bahnhof verbinden. Die schnelle Erreichbarkeit des Bahnhofs stärkt den Verkehrsverbund zwischen Straße und Schiene und entlastet die umliegenden Straßen.
  • Der Kreuzungsbereich am Kaiser-Wilhelm-Platz soll als Kreisverkehrsanlage ausgebaut werden.
  • Dort, wo die Möglichkeit besteht und die Bürgerinnen und Bürger es wünschen, sollen Wohnstraßen verkehrsberuhigt gestaltet werden. In Wohnstraßen gilt grundsätzlich Tempo 30. Grundsätzlich soll die „Rechts-vor-Links-Vorfahrtregelung“ eingehalten werden.
  • Durch die gewachsene Bevölkerung und immer mehr Wohnungen ist die Parkplatznot für die Anlieger in den Wohnvierteln enorm gestiegen. Die baurechtlich vorgeschriebenen Stellplätze reichen bei weitem nicht aus; die Parkgelegenheiten an den Straßenrändern sind überfüllt. Erweiterte Bewohnerparkregelungen, eine neue Stellplatzverordnung sowie mittelfristig die Anlage von Quartierparkplätzen oder -parkhäusern können bei der Lösung dieses Problems eine Hilfe sein. 
  • Straßenbaumaßnahmen, die das Stadtbild zerstören und die Umwelt erheblich belasten, werden unterlassen.
  • Die Umwandlung der ehemaligen Eisenbahntrasse nach Lohmar in einen innerstädtischen Fuß- und Radweg soll auch von der Zeithstraße in Richtung Frankfurter Straße und Bonner Straße – unter Beteiligung der anliegenden Bürgerinnen und Bürger – fortgesetzt werden. Damit wächst unter Einbeziehung sicherer, verkehrsberuhigter Wohnbereichsstraßen ein innerstädtisches Radwegenetz heran, das an das gut angenommene Freizeitradwegenetz angebunden wird. 
  • Auch ansonsten sollen die Radwegenetze weiter ausgebaut werden. Lückenschlüsse zwischen den bestehenden Wegen – Radwege und Angebotsstreifen an den Hauptverbindungsstraßen einerseits, den Tempo-30-Zonen in den Wohngebieten andererseits – sollen nach und nach erfolgen.
  • Es soll eine Radpendlerroute Lohmar-Siegburg-Sankt Augustin, aufbauend auf den Vorschlägen des ADFC, auch durch die Innenstadt hindurch – ohne die Fußgängerzone zu queren – geschaffen werden.
  • Siegburg beteiligt sich im Rahmen seiner Möglichkeiten auch an überregional wirksamen Radverkehrsprojekten wie z.B. der Schaffung eines Radschnellweges, der die Bahnhöfe in der Region verknüpft.
  • Sichere und komfortable Abstellmöglichkeiten für Fahrräder sollen sukzessive ergänzt werden.
  • Die im Rahmen des Förderprojekts „Klimaschutz im Radverkehr = Fahrrad(gleich)berechtigung“ eingerichteten Fahrradmobilstationen mit Anschluss an ein regionales Fahrradverleihsystem werden ausgeweitet. 
  • Die Stadt fördert weiterhin die alternativen nichtfossilen Antriebstechnologien. Nach der Umrüstung des dafür geeigneten Teils der städtischen Autoflotte und den damit verbundenen Carsharing-Angeboten sollen diese Ansätze weiterentwickelt werden.
  • Siegburg beteiligt sich auch an der überregionalen Erarbeitung von Mobilitätskonzepten, die den Siegburgerinnen und Siegburgern verbesserte Verbindungen in das Umland und eine gute, Verkehrsmittel übergreifende Mobilität ermöglichen.
  • Im öffentlichen Raum soll zunehmend Barrierefreiheit hergestellt werden (behindertengerechter Ausbau vieler Bushaltestellen, Blindensignalgeber an Ampeln, Straßenquerungen etc.). 
  • Der Öffentliche Personennahverkehr wird in Zukunft weiter an Bedeutung gewinnen. Die S-Bahn-Strecke nach Köln, der Haltepunkt der Stadtbahn nach Bonn und die Bedeutung des Busbahnhofs geben Siegburg günstige Voraussetzungen für einen wirkungsvollen Einsatz des Öffentlichen Personennahverkehrs. Einer der S-Bahnzüge oder der Regionalexpress muss an den Flughafen Köln/Bonn angebunden werden. Alle sinnvollen Bemühungen, den Umstieg vom Individualverkehr hin zum Öffentlichen Personennahverkehr zu erleichtern, werden unterstützt. Durch den ICE ist Siegburg mit den wichtigsten europäischen Verkehrsknotenpunkten verbunden. Die stetig steigenden Passagierzahlen von und nach Siegburg erfordern mehr Zughalte in Siegburg und die direkte Anbindung an weitere Zielorte.
  • Ein flexibles ÖPNV-Angebot unter Nutzung von Bahn, Bussen verschiedener Größe, Taxibus-Systemen etc. soll weiter optimiert werden.
  • Das anhängige Gutachten zum ÖPNV auf den innerstädtischen Linien (502, 509, 510, 511 und 527) soll im Hinblick auf mögliche Verbesserungen und ggf. Finanzierung ausgewertet werden.
  • Der im ISEK vorgesehene Shuttle-Dienst (Michaelsberg-Innenstadt-Bahnhof) soll schnellstmöglich installiert werden.
  • Im Sinne der Teilhabe aller Menschen am städtischen Leben sollen Bushaltestellen weiterhin behindertengerecht ausgebaut werden. Weitere Dienste an den Haltestellen, z.B. LED-basierte Fahrgastinformationen, sollen die Nutzungsqualität für alle Fahrgäste ergänzen.
  • Das Zusammentreffen der Endhaltepunkte des Öffentlichen Personennahverkehrs, vor allem aber der ICE-Bahnhof mit seinem unmittelbaren Anschluss an die Siegburger Fußgängerzone erfordern weiterhin ein bedarfsgerechtes Parkplatzangebot.

4. Weiterer Ausbau als attraktives Dienstleistungs- und Einkaufszentrum

Siegburg ist das Zentrum des Rhein-Sieg-Kreises und erfüllt eine Vielzahl von Verwaltungs- und Dienstleistungs-, Einkaufs- und sonstigen Versorgungsfunktionen für einen weit über die Stadtgrenzen hinausgehenden Einzugsbereich. In der Landesentwicklungsplanung ist Siegburg dementsprechend als Entwicklungsschwerpunkt 1. Ordnung ausgewiesen.

Die Attraktivität der Siegburger Innenstadt mit ihren weitläufigen Behörden- und Geschäftsbereichen erweist sich jeden Tag aufs Neue. Die Einzelhandelszentralität und das Umsatz/Kaufkraft-Verhältnis weisen nach den Studienergebnissen der IHK Bonn/Rhein-Sieg und des Einzelhandelsgutachters exzellente Zahlen und Ergebnisse auf und bestätigen die hohe Qualität von Siegburg als Einkaufszentrum. Das sich verändernde Einkaufsverhalten der Bevölkerung (andere Einkaufszeiten, Nutzung von Online-Angeboten, starke Spezialisierung für junge Käuferschichten) sowie die wachsende Konkurrenz der Nachbarstädte und die Sogkraft der Oberzentren Köln und Bonn, insbesondere im Hinblick auf die junge, nachwachsende Generation, stellt Siegburg vor große existentielle Herausforderungen. Die Anziehungskraft Siegburgs im Wettbewerb zu erhalten, zu stärken und auszubauen, ist eine große, ständige Aufgabe. Der ICE-Bahnhof, der unsere Stadt in das europäische Verkehrsnetz einbindet, bietet hervorragende Voraussetzungen für zukunftsweisende Investitionen von Betrieben und Behörden. Eine konsequente, auf humane Stadtplanung ausgerichtete Politik schafft günstige Voraussetzungen für eine weiterhin starke Stellung Siegburgs als attraktives Zentrum. Dabei sind das historisch gewachsene Stadtbild und die weitgehend intakte städtische Umwelt ein unerlässliches Kapital, das genutzt werden muss.

  • Siegburg verfügt über einen zentralen Versorgungsbereich mit Schwerpunkten im Bereich Markt, Neue Poststraße, Holzgasse und Kaiserstraße.
  • Nachdem die Innenstadt mit Fußgängerzone in der Kaiserstraße, Holzgasse und bis zum Europaplatz mit deren Randbereichen in Ost, Süd und West städtebaulich hochwertig gestaltet ist, gilt es nunmehr, den nördlichen Randbereich im Rathausumfeld neu auszubauen. Hierzu soll für die Zeit nach Fertigstellung der Sanierung des Rathauses ein städtebaulicher Wettbewerb erfolgen.
  • Im Rathausumfeld sowie im gesamten zentralen Versorgungsbereich werden außer der Rathaussanierung folgende Projekte vorangebracht: 
    • der Bau von Geschäften, Gastronomiebetrieben und Wohnungen hinter der Marktpassage auf dem ehemaligen Allianz-Parkplatz
    • der Bau des Kaiser-Carrés mit Geschäften und Wohnungen
    • der Abriss des alten Duve-Gebäudes und der Bau eines Durchbruchs von der Ringstraße zur Erschließung der Burggasse
    • dadurch Befreiung der Fußgängerzone vom derzeit kreuzenden motorisierten Autoverkehr vor dem Kaufhof und Aufwertung der Kaiserstraße
    • Bau eines Mehrgenerationenbegegnungs- und -kunsthauses auf dem ehemaligen Duve-Gelände für Jung und Alt mit Angeboten für Freizeit, Musik, Bildende Kunst und Literatur
    • Aufwertung des Stadtgrabens hinter der Burggasse durch Blütenband entlang der Stadtmauer
    • neuer Bodenbelag für die Zone im Rathausumfeld
    • Attraktivierung von Aufenthaltsgelegenheiten in der Fußgängerzone, u.a. auf dem Markt durch Einrichtung von Sitzen, Kleinspielgeräten u.ä.
    • Schaffung von Barrierefreiheit und Erhöhung von Aufenthaltsqualität in der Holzgasse durch Beibehaltung der historischen bisherigen Eigenart des Bodens, aber der Verlegung eines geglätteten ebenen Belags
    • Einrichtung eines Shuttle-Dienstes (Michaelsberg-Innenstadt-Bahnhof)
  • Die Entwicklung des Einzelhandels wird über die geplanten Projekte hinaus weiterhin nach Kräften gefördert. Aktive Vermarktung von Ladenflächen soll in gemeinschaftlichem Zusammenwirken von Vermietern, Maklern, Geschäftsleuten und Stadt angegangen werden. Initiativen, bei denen sich Einzelhändler und Hauseigentümer zusammenschließen, um gemeinsame Projekte zur Stärkung solcher Entwicklungen durchzuführen, werden unterstützt. 
  • Besonderes Augenmerk bleibt auf die Ausstattung des Innenstadtzentrums mit Lebensmittelläden gerichtet. Dies ist einerseits notwendig für eine unmittelbare Versorgung insbesondere älterer Menschen, die dort wohnen, andererseits dient sie der Komplettierung eines funktionsfähigen Angebots des Einkaufsbereichs. Zusätzliche Versorgungsangebote neben dem durch die Stadt organisierten Senioren-Einkaufsdienst sollen bei Bedarf initiiert oder unterstützt werden.
  • Unverzichtbar ist, dass alle Anstrengungen der Stadtplanung darauf gerichtet sein müssen, das unverwechselbare Flair und die Attraktivität des gewachsenen Stadtkerns mit seinen Einzelhandelslagen und seinem gastronomischen Angebot im historischen Stadtbild zu erhalten und zu stärken.
  • Zur Stärkung des im Stadtzentrum angesiedelten Einzelhandels und damit des Einkaufszentrums Siegburgs insgesamt ist eine planerische Lenkung der Einzelhandelsentwicklung erforderlich. Innenstadtrelevante Sortimente bleiben innenstädtischen oder Innenstadtrand-Lagen vorbehalten, während großflächige Handelsbetriebe mit nicht zentrenrelevanten Sortimenten in den für sie vorgesehenen Sondergebieten Platz finden.
  • Zwischen dem ICE-Bahnhof und der von-Stephan-Straße ergibt sich ein neuer städtebaulicher Entwicklungsbereich, der in den kommenden Jahren behutsam für hochwertige Nutzungen gestaltet werden kann.
  • Die Nahversorgung in den Siegburger Stadtteilen soll bestmöglich gewährleistet bleiben. Die Entwicklung der Nahversorgungszentren Brückberg, Stallberg und Kaldauen sind ein Baustein dieses Ziels. Lücken in der Lebensmittelversorgung in den Stadtteilen konnten in den letzten Jahren weitgehend geschlossen werden. Die Situation soll weiterhin verbessert werden.
  • Zum Wohle der Siegburger Bürgerschaft und darüber hinaus bietet das Rhein-Sieg-Forum mit einem erweiterten Angebot an Sälen und Veranstaltungsräumen umfangreiche Kultur- und Ausstellungsangebote. Dafür steht eine mediengerechte Infrastruktur und professionelles Personal des Betreibers zur Verfügung. Die Siegburger Vereine haben hierbei eine wesentliche Bedeutung für die Attraktivität der Kulturangebote.
  • Das Rhein-Sieg-Forum trägt mit seinen Veranstaltungen und deren Besuchern zur Stärkung der Zentralität Siegburgs, seiner Wirtschafts- und Finanzkraft ganz wesentlich bei.
  • Siegburg hat den großen Vorteil einer vielfältigen verkehrlichen Anbindung. Die Wege von und zu den Autobahnen sind kurz, die Anbindung an das Schienennetz im Regional- und Fernverkehr ist vorbildlich und die Erreichbarkeit der internationalen Flughäfen in Köln und Frankfurt, auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln, in kurzer Zeit möglich. Da liegt es auf der Hand, das Angebot im Tagungs- und Kongressbereich weiter auszubauen. Neben dem KSI, den Tagungshotels Kranz Parkhotel und Friendly Hotel am Oktopus gewährleistet die Erweiterung der Rhein-Sieg-Halle zum Rhein-Sieg-Forum ein vielfältiges Angebot für Tagungen, Kongresse und kleinere Messen. Das reiche Kulturangebot erleichtert den Zuschlag für Siegburg als Veranstaltungsort bei interessierten Menschen und Unternehmen noch einmal deutlich.
  • Der Ansiedlung von Gewerbebetrieben sind durch eine Vielzahl von Nutzungsbeschränkungen, vor allen Dingen durch nur noch wenige freie Gewerbeflächen im Stadtgebiet, manche Hürden entgegengestellt. Die Wirtschaftsförderung ist daher in der Stadtverwaltung hoch priorisiert und personell gestärkt worden. Deren tatkräftige Unterstützung von interessierten Unternehmen schafft Räume und Möglichkeiten. Für die Gewerbeentwicklung und das Gewerbesteueraufkommen hat die Umsetzung des Masterplans Haufeld überragende Bedeutung. 

Veränderte Anforderungen an die Arbeitswelt in Zeiten der Digitalisierung fordern zu kreativen Lösungen heraus. Die Verbindung von Arbeiten und Wohnen hat Einfluss auf die Städteplanung. Hier gute Angebote, zum Beispiel im Rahmen der Umsetzung des Masterplans Haufeld, zu finden, macht Siegburg auch für junge Unternehmen im High-Tech-Segment interessant. Clusterlösungen z.B. im Bereich der Medizintechnik und -informatik bieten im Einzugsgebiet der Hochschulen im Kreis und in Bonn sowie der Nähe zu Forschungseinrichtungen wie Caesar und Fraunhofer-Institut ideale Möglichkeiten der wirtschaftlichen Entwicklung mit geringem Flächenbedarf. Wichtige Kriterien für die Ansiedlung bleiben Arbeitsplatzintensität, Finanzstärke und Nachhaltigkeit statt schnellstmöglicher Vermarktung der knappen Flächen. Diese sind in Siegburg besonders kostbar. Über sie darf im Sinne der Menschen, die hier leben, nur mit äußerster Sorgfalt verfügt werden. 

  • Verwaltungsbehörden und Dienstleistungsbetriebe, die ihren Sitz in Siegburg haben, sollen am Ort gehalten und nach Möglichkeit neue angesiedelt werden. Eine vorausschauende Liegenschaftspolitik hat darauf ihr Hauptaugenmerk zu richten.

 

IV. Aktive Kommunale Gesellschaftspolitik

Gesellschaftspolitik umfasst über die klassische Sozialpolitik hinaus Kultur, Freizeit, Bildung, Sport und die Zuwendung zu besonderen Gruppen der Gesellschaft. Gerade in der Gemeinde sind diese Aufgabenfelder wichtiger denn je, denn sie sind für den einzelnen direkt erfahrbar. Gerade hier eröffnet sich ihm die Chance unmittelbaren Mittuns, hier kann er für sich und andere Verantwortung übernehmen. Bürgerschaftliches Engagement hilft der Gemeinschaft und gibt dem Engagierten sinnvolles Tun.

Die Stadt muss ein breites Angebot zur Verfügung stellen; sie muss Entfaltungs- und Begegnungsmöglichkeiten bieten, damit Freizeit sinnvoll genutzt werden kann. Die Entfaltung schöpferischer Fähigkeiten ist besonders für diejenigen wichtig, die durch "erzwungene" freie Zeit, z.B. Arbeitslosigkeit, zu resignieren beginnen. Das Netz der gegenseitigen Hilfen in der Stadt muss erhalten bleiben und gerade für Familien mit Kindern, aber auch im Geiste der Integration und der Inklusion für Menschen mit Beeinträchtigungen gestärkt werden.

1. Kultur

Kultur prägt das ganze Leben in einer Gemeinschaft. Die Werte und Maßstäbe, die unser Handeln bestimmen, werden durch die Kultur entscheidend mitgeformt. Gute Kulturpolitik schafft die Voraussetzungen und Bedingungen, unter denen sich eine Kultur des Zusammenlebens und der Gemeinschaft bildet und weiterentwickelt. In diesem Sinn hat Kulturpolitik eine Hilfs- und sogar Steuerungsfunktion in anderen Politikbereichen. Sie ist Sozialpolitik ebenso wie Jugend-, Senioren-, Familien- oder Frauenpolitik sowie Integrationspolitik. Die durch sie getroffenen Entscheidungen bestimmen die Planungspolitik und damit die Finanzpolitik. Wohl kein Bereich der Politik kann ohne den Blick auf die Einflüsse der Kultur Sinn machen.

Kulturpolitik ist nicht Politik für irgendeine elitäre Minderheit, sondern Politik für alle, die ihre vielfältigen Anlagen, seien es nun handwerkliche, künstlerische, geistige, seelische, in Auseinandersetzung mit ihrer Umwelt pflegen und fördern wollen. Daher ist Kultur für uns auch eine Frage des Spiels (homo ludens) und der kreativen Fähigkeiten des Menschen, welche Gefahr laufen, im Alltagsleben nicht zur Geltung zu kommen.

In der Kommune hat Kulturpolitik einen besonderen Stellenwert. Schließlich ist sie der Politikraum, den die Verfassung in einem hohen Maß den Entscheidungsträgern auf lokaler Ebene zugewiesen hat. Sie sind es, die für die Kultur des Gemeinwesens die Verantwortung tragen und mit ihr auch das Image ihrer Stadt prägen 

Siegburg hat sich ein eigenständiges Profil innerhalb der Kulturregion Köln/Bonn geschaffen. Heute ist Kultur ein wichtiger Standortfaktor für die Stadt. Die Kreisstadt, Dienstleistungs- und Einkaufsstadt Siegburg ist zusätzlich Kulturstadt Siegburg geworden. Die verschiedenen Funktionen Siegburgs stützen und beflügeln einander. In vielfältiger Weise ist es in Siegburg so: Kultur wird auf den „Markt“ getragen; der „Markt“ belebt die Kultur. So wie Kulturobjekt oder kulturelles Ereignis das Image einer Stadt bilden und für sie und ihre Infrastruktur werben, so gewinnen in zunehmendem Maße Faktoren wie Stadtbild, räumliche und funktionelle Struktur einer Stadt Einfluss auf Inhalt und Förderung des Kulturlebens. Kultur ist ein wesentlicher Teil von „Stadtmarketing“.

  • Kernstück der städtischen Kulturpolitik ist und bleibt die Begegnung mit den Menschen und den kulturtragenden Gruppen und Vereinen. Sie sind Garanten einer lebendigen Kultur. Sie stellen durch ihr Engagement und ihre Vielfalt sicher, dass Traditionen gepflegt werden, das reichhaltige Kulturangebot aufrecht erhalten bleibt und im Sinne der Bürgerinnen und Bürger genutzt wird. Ihre Initiativen sind zu fördern.
  • Auch die Stadt trägt Verantwortung für die Kultur. Die Schaffung und der angemessene Unterhalt von kulturellen Einrichtungen sind wichtige Aufgaben im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge. Kultur ist kein Luxus für Jahre des Überflusses; auch in Zeiten knapper Kassen bleibt sie notwendig. Es wäre sträflich, Leistungen für Kultur und andere Politikbereiche gegeneinander auszuspielen.
  • Das Stadtmuseum im Kulturhaus am Markt bleibt Herz des Siegburger Kulturlebens. Mit seiner Sammlung und der Dauerausstellung trägt es zum Selbstverständnis der Stadt Siegburg als historischem Mittelpunkt der Region bei. Mit seinen Ausstellungen wirkt es in der Region. Die Aktualität und Attraktivität der Präsentation muss zukunftweisend garantiert werden. Als Veranstaltungsort wird es von Kulturschaffenden und Vereinen bestens angenommen und umfänglich genutzt. Ein besonderes Augenmerk gilt Nutzungen, mit denen die Menschen durch eigenes Mittun noch enger an das Haus gebunden werden. Daher sind das museumspädagogische Angebot und die Zusammenarbeit mit den Siegburger Schulen wichtige Eckpfeiler der Museumsarbeit, um historisches und künstlerisches Verständnis der Besucher zu schulen und eine aktive Bindung an das Haus zu fördern.
  • Die Stadtbibliothek im Kulturhaus am Markt verschafft den Menschen Zugang zu Literatur, Musik, Filmkunst, Neuen Medien etc. und baut dadurch auch Schwellenangst gegenüber der Kultur ab. Mit ihrem innovativen Profil trägt sie als Mittelpunktbibliothek dazu bei, Menschen aus der Umgebung nach Siegburg zu orientieren. Das Medienangebot, insbesondere der Einsatz moderner Medien, wird ständig aktualisiert. Digitale Ausleihe ist möglich. Die Öffnungszeiten sind nutzerfreundlich erweitert. Auch Samstag und Sonntag ist die Stadtbibiliothek geöffnet. Die bewährte und durch den Gesellschaftsvertrag abgesicherte Zusammenarbeit mit der ekz GmbH soll fortgesetzt werden und dazu beitragen, dass die Stadtbibliothek Siegburg auch weiterhin ihre Vorbildfunktion in der weiten Region behält.
  • Die erfolgreiche Arbeit der Musikschule soll fortgesetzt werden. Dabei soll auch weiterhin ein besonderes Augenmerk auf innovative Konzepte gelegt werden. Über neue Unterrichtsformen und Angebote sollen der Musikschule zusätzliche Kunden erschlossen werden. Die enge Kooperation mit den Siegburger Schulen hat Modellcharakter. Hiermit reagiert die Musikschule zukunftsgerecht auf die veränderten zeitlichen Konditionen der Gesellschaft. 
  • Die Kreisstadt Siegburg hat sich verpflichtet, die mit Mitteln des Bonn-Berlin-Ausgleichs geförderte Musikwerkstatt Engelbert Humperdinck zu betreiben. In den Räumlichkeiten im historischen Zeughaus geschieht das mit großem Erfolg. Die Pflege des historischen Erbes Engelbert Humperdincks soll ausgebaut werden. Das Wirken dieses in Siegburg geborenen Komponisten kann gerade ab seinem Jubiläumsjahr 2021 besonders gut herausgestellt und für die Zeit danach auf neuem Niveau weitergeführt werden. Internationale und nationale Bedeutung hat die Förderung der Neuen Musik in der Musikwerkstatt erlangt. Dieses Profil soll weiter geschärft werden. Die im Konzept der Werkstatt angelegten Möglichkeiten sollen auch für die Förderung junger Siegburger Bands ausgeschöpft werden.
  • Die Kulturmeile von Stadtmuseum, Stadtbibliothek und Musikwerkstatt soll noch stärker ins Bewusstsein gerückt werden, um „Kultur“ und „Markt“ noch enger und sinnstiftender miteinander zu verbinden. 
  • Diese Achse soll über den Friedensplatz mit Volkshochschule und Musikschule in der Nähe und über den neugestalteten Vorplatz des Rhein-Sieg-Forums am Gymnasium querend in den Bereich des Masterplans Haufeld mit einer „Kulturecke“ dort ausgebaut werden.
  • Das Rhein-Sieg-Forum soll nicht nur zusätzliche Veranstaltungen als Angebot für die Siegburger Bürgerschaft in Siegburg und den Nachbarstädten präsentieren, sondern auch für das Siegburger Vereins- und Kulturleben ein optimaler zugkräftiger Veranstaltungsort sein. Die üppige Nutzung durch Vereine, Verbände und lokale Wirtschaftsunternehmen zeigt, wie wichtig das Rhein-Sieg-Forum für Siegburgs Zentralität, Attraktivität und Wirtschaftskraft wirkt. Zusätzlich wird sich das Rhein-Sieg-Forum als Tagungs- und Kongresszentrum weiter profilieren. 
  • Besondere Veranstaltungen wie der Keramikmarkt und der Mittelalterliche Markt zur Weihnachtszeit sind nicht nur kulturelle Ereignisse, sondern wirken in besonderem Maße in die Region und über die Region hinaus und verbinden das Image von Siegburg als Kultur- und Einkaufsstadt. Weitere Märkte und tourismusfördernde Maßnahmen sollen stärker in den Blick genommen werden.
  • Der Keramik-Preis soll die historische Tradition der Stadt in Erinnerung und das hohe Niveau zeitgenössischer Töpferkunst wieder stärker ins Bewusstsein rufen.
  • Die bildende Kunst wird auch dort gefördert, wo das nicht in Verantwortung der Stadt geschieht. Die Stadt unterstützt weiterhin die Bemühungen der freien Kunstszene und arbeitet auch mit dem Kunstverein für den Rhein-Sieg-Kreis zusammen. Ein besonderes Augenmerk gilt dem städtischen Atelierhaus Brückberg, dem Jungen Forum Kunst sowie der Vielzahl kleiner Galerien. Bildende Kunst soll einen festen Platz auch in dem projektierten Mehrgenerationenbegegnungs- und -kunsthaus an der Burggasse bekommen.
  • Marktplatz und Fußgängerzone sind das lebendige Zentrum der Kreisstadt Siegburg. Hier finden die Begegnungen der Menschen, die Kultur gestalten und leben, auf besondere Weise statt. Es ist ein offener Raum, in dem es keine Barrieren der Begegnung gibt. Dieser Raum soll intensiv als Raum der Kultur genutzt und gestaltet werden.
  • Kunst soll im Straßenraum sichtbar sein. Skulpturen fordern zur Auseinandersetzung heraus und prägen das Bild einer historisch gewachsenen und doch modernen Stadt. Kulturelle Attraktionen bereichern den Straßenraum und laden zum Verweilen ein.
  • Die Begegnung mit der Literatur soll weiterhin ein Schwerpunkt des kulturellen Angebots bleiben. Nicht nur die Präsenz der Stadtbibliothek, sondern ein umfangreiches Programm mit Literaturveranstaltungen sollen in der Region einen Anziehungspunkt bilden.
  • Das Theaterprogramm für Kinder und Jugendliche in der Stadtbibliothek wird weitergeführt und ausgebaut. Freie Theatergruppen erhalten Unterstützung. Das Rhein-Sieg-Forum bildet eine besondere Spielstätte; die Theaterfachschule und die Studiobühne bleiben Kooperationspartner der städtischen Kulturinstitutionen.
  • Jugendkulturelle Veranstaltungen werden weiter gefördert. Schulen und Vereinen sowie privaten Initiativen soll ein Forum zur Darbietung von Musik, Literatur, Sportveranstaltungen, Theater und Kunst geboten werden.
  • Das Katholisch-Soziale Institut ist eine Bereicherung des kulturellen Lebens in der Kreisstadt Siegburg. Es ist ein wichtiger Partner der städtischen Institutionen. Gemeinsame Aktivitäten werden die Bedeutung der Kultur in der Stadt und auf dem Michaelsberg weiter stärken.
  • Die Öffentlichkeitsarbeit der Kulturinstitutionen soll stärker zusammenfließen. Hierüber sollen neue Kundenkreise auch in der Region erschlossen werden. Mit besonderen Internetauftritten und einer eigenen Seite für Kinder und Jugendliche sollen den neuen Nutzergewohnheiten Rechnung getragen und der digitale Informationsfluss gewährleistet werden.
  • Siegburgs Bedeutung als Kulturstadt wird durch ein effektives Stadtmarketing Rechnung getragen. Die Wechselwirkung zwischen Kultur einerseits und Image der Stadt andererseits, Ansiedlung von Firmen und Behörden, Werbung für die Einkaufsgeschäfte, Dienstleistungsbetriebe und den Tourismus sind in koordinierter Weise zu organisieren. Eine besondere Rolle spielt die touristische Informationszentrale. Um die positive Wechselwirkung von Kultur und Geschäftswelt zu stärken, werden weitere Verknüpfungen geschaffen und gemeinsame Aktivitäten umgesetzt. Kultur ist gesellschaftliches Bindeglied. Sie vernetzt Jugend- und Seniorenarbeit, Menschen mit und ohne Migrationshintergrund und verbindet Veranstaltungsbesucher mit unterschiedlichem Bildungshintergrund. Daher schafft sie Gemeinschaft und Verbundenheit mit der Stadt, in der sie gepflegt wird.

2. Denkmalschutz

Denkmalschutz ist Werterhaltung für unsere Stadt. Zusammengehörigkeitsgefühl und Heimat können nur da entstehen, wo nicht nur geistige Leistungen, sondern auch sichtbare Zeugnisse der Historie respektiert werden.

Denkmalschutz hat für Siegburg eine besondere Bedeutung. Die Stadt unterscheidet sich von den Nachbargemeinden nicht nur aufgrund ihrer heutigen Funktion, sondern auch aufgrund ihrer historischen Tradition. Entsprechend wichtig für das Bild der Stadt sind die Siegburger Denkmäler. Sie sind wesentliche Bestandteile der Kulturstadt Siegburg und prägen das Profil der Stadt über die Region hinaus.

  • Die Fortschreibung der Denkmalliste ist selbstverständlich. Bürgerinnen und Bürger, die durch die Unterhaltung von Denkmälern Siegburgs Stadtbild pflegen und sich um die Tradition der Stadt verdient machen, sollen auch in Zukunft unterstützt werden. Die zeitgemäße und innovative Nutzung historischer Gebäude wird so gefördert.
  • Bei der Unterschutzstellung der Siegburger Innenstadt als Bodendenkmal ist sicherzustellen, dass einerseits unnötige Behinderungen der Siegburger Bürgerinnen und Bürger unterbleiben und dass andererseits die Erforschung der Grabungsfunde systematisch vorangetrieben wird.
  • Durch die erlassenen Erhaltungssatzungen wird Anliegen des Denkmalschutzes gleichfalls Rechnung getragen.
  • Der Denkmalpflegeplan trägt in Zukunft zu einer konzeptionellen Denkmal- und Stadtbildpflege bei.
  • Die in Siegburg bestehenden Kirchengebäude sollen als Denkmäler geschützt und vor Abriss bewahrt bleiben. Die Stadt soll mit den Kirchen ggf. Raum- und Nutzungskonzepte für die Erhaltung möglicherweise in ihrem Bestand gefährdeter Gebäude erarbeiten.

3. Kinder, Jugend und Familie

Den Kindern, Jugendlichen und Familien gilt unsere besondere Aufmerksamkeit und Sorge. Denn auch in der heutigen Zeit der unterschiedlichsten Formen des Zusammenlebens, die nicht mehr unbedingt immer auf Dauer angelegt sind, ist die Familie immer noch die natürlichste Lebensform und beste Grundlage für die Solidarität der Generationen. Kinder lernen und erfahren durch Familie Regeln des Zusammenlebens, kulturelle Werte und solidarisches Verhalten. Daher ist die Familie der Grundpfeiler einer sozial verlässlichen und werteerhaltenden Gesellschaft. Familien gehören in den Mittelpunkt einer zukunftsfähigen Politik. Sie muss die Rahmenbedingungen schaffen, die Familien mit Kindern ein Leben nach ihren Vorstellungen und ihrer Lebenssituation entsprechend gestalten können. Durch die bereits geschaffenen vielfältigen Betreuungsangebote der Stadt in Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflege und in den Familienzentren und Schulen ist die Wahlfreiheit der Eltern zwischen Berufstätigkeit und Familienarbeit und damit die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer entscheidend gestärkt worden. Betreuungsqualität sowie niederschwellige Beratung und Unterstützung stärken die Erziehungskompetenz der Eltern und sind aktiver Kinderschutz. Hier muss auch die Stadt Siegburg mit ihren in diesem Bereich tätigen öffentlichen und privaten Institutionen und Organisationen weiterhin einen entscheidenden Beitrag leisten und für gute Qualität sorgen. Denn in dem Maße, wie sich Kinder, Jugendliche und Familien in Siegburg wohlfühlen können, bleiben sie hier wohnen und sichern so die Zukunftsfähigkeit unserer Stadt.

Das städtische Amt für Jugend, Schule und Sport nimmt eine zentrale Funktion wahr. Seine Arbeit unterstützt eine effektive Vernetzung der verschiedenen Träger und Anbieter im Kinder- und Jugendhilfebereich. Das Jugendamt ist Mittel- und Sammelpunkt aller Bestrebungen auf dem Gebiet der Jugendhilfe. Die Entfaltung der Persönlichkeit des jungen Menschen sowie die Stärkung und Erhaltung der Erziehungskraft der Familie sollen bei allen Maßnahmen der örtlichen Jugendhilfe im Vordergrund stehen.

  • Der Erziehungshilfe kommt zunehmende Bedeutung zu. Deshalb ist diese Leistung des Amtes für Jugend, Schule und Sport kontinuierlich den heutigen sozialpflegerischen und sozialpädagogischen Anforderungen anzupassen.
  • Der allgemeine Soziale Dienst ist von herausgehobener Bedeutung in der Betreuung von Familien, Kindern und Jugendlichen. Er ist auszubauen und zu stärken. Die Netzwerke z.B. der Frühen Hilfen und anderer psycho-sozialer Präventionsmaßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe sind hierbei besonders in den Blick zu nehmen und durch die Stadt zu unterstützen.

Die Zusammenarbeit von Familie, Schule, Sport und Jugendhilfe erhält eine besondere Bedeutung.

  • Der bedarfsgerechte Ausbau von Kindertagesstätten und Einrichtungen der Tagespflege wurde für Kinder vom Säuglingsalter bis zur Einschulung in den letzten Jahren unter Mithilfe vieler freier Träger systematisch vorangetrieben. Nach den Neubauten und Instandsetzungen der vergangenen Jahre wird nun bald die neue Kita in Kaldauen fertiggestellt sein und den Betrieb aufnehmen. Eine weitere Kita soll in der Innenstadt im Bereich des Masterplans Haufeld gebaut werden. Nunmehr gilt es, das Gesamtangebot weiter zu erhalten und so auszubauen, dass den von den Eltern artikulierten Einzelbedürfnissen entgegen gekommen werden kann. Dabei muss die Qualität aller Angebote gesichert werden.
  • Die Stadt unterstützt nach wie vor die freien Träger in ihrer Arbeit. Die Trägervielfalt mit jeweils eigenen pädagogischen Konzepten ist erhaltenswert. Selbstverständlich wird die Stadt bei entsprechendem Elternwillen auch eigene Trägerschaften übernehmen.
  • Die zeitliche Inanspruchnahme der Betreuungseinrichtungen soll von den Eltern in gesetzlichem Umfang frei gewählt werden können. Hierbei muss dem Betreuungsbedarf der Eltern auch in sogenannten Randzeiten flexibel entgegengekommen werden.
  • Die Kindergartenbeiträge und die Beiträge für die Kindertagespflege in Siegburg sollen im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der Stadt weiterhin niedrig bemessen sein. Die Beitragsfreiheit für Geschwisterkinder ist hierbei ein besonderes Anliegen. Das Land ist aufgefordert, auf seine Kosten die Beitragsfreiheit für alle Kinder herzustellen.
  • Die als Familienzentren ausgestalteten Kindergärten sind systematisch zu Stützpunkten der Information, Beratung und Unterstützung aller Familien mit Kindern ausgebaut worden. Sie sollen weiterhin im Rahmen des Möglichen auch als Anlaufstellen zur Förderung der Integration ausländischer Kinder und Familien wirken.
  • Das vom Amt für Jugend, Schule und Sport mit dem Ziel des vorbeugenden Kinderschutzes initiierte Netzwerk von Kinderärzten, Hebammen und sonstigen mit dieser Aufgabe betrauten Institutionen und Organisationen ist erweitert worden.
  • Die Stadt wirkt mit beim Schutz des ungeborenen Lebens durch finanzielle Hilfen für Schwangere in Not.
  • Ein ausreichendes Wohnungsangebot für kinderreiche Familien muss erhalten bleiben.
  • Die stärkere Verzahnung der Lebensbereiche Kindertageseinrichtungen, Grund- und weiterführenden Schulen und Vereine fördert die jungen Menschen bei der Entfaltung ihrer Persönlichkeit und Sozialkompetenz. 
  • Kinderspielplätze und Spieltreffs werden mit Geräten ausgestattet, die Anreiz auch Generationen übergreifend zu kreativem Spiel bieten und die sozialräumliche Struktur in deren Umgebung berücksichtigen. Hierbei muss ein ausreichendes und zeitgemäßes Angebot an Bewegungsräumen zum Fußball- und Basketballspielen, Skaten, Biken etc. vorgehalten werden. Der Kinderspielplatz auf dem Michaelsberg wird neu gestaltet.
  • Die Stadt hilft den Freien Trägern in der Jugendarbeit. Dem räumlichen und finanziellen Fortbestand der OT-Arbeit kommt große Bedeutung zu. Wichtig sind auch ortsteilbezogene Angebote, die den Kindern und Jugendlichen individuelle Gestaltungsmöglichkeiten eröffnen. Diese sind auf jeden Fall aufrecht zu erhalten. Es sollen Orte für die Begegnung zwischen Jung und Alt entstehen, die dem Miteinander der Generationen förderlich sind. Im Rahmen der Umsetzung des ISEK entsteht ein Mehrgenerationen-Begegnungshaus und -kunsthaus in der Burggasse in der Innenstadt. Das dann in der Lendersbergstraße geplante Begegnungshaus für Jung und Alt lässt dort mit neuer Feuerwache und Kita Abenteuerland einen wichtigen Anlaufpunkt im Stadtteil Kaldauen entstehen.
  • Der Förderung jugendkultureller Veranstaltungen und der Unterstützung individueller Entfaltungsmöglichkeiten, beispielsweise durch die Bereitstellung von Proberäumen für Bands oder die Einrichtung von Gruppenräumen als Treffpunkte für Jugendliche, wird große Bedeutung beigemessen.
  • Das „Kinder- und Jugendforum“ hat sich als zeitgemäßes Instrument einer Beteiligung von Kindern und Jugendlichen am politischen Prozess bewährt. Es soll weiterhin durchgeführt werden.
  • Mit der Sebastian-Stiftung und der Nikolaus-Stiftung stehen zwei Stiftungen zur Förderung der Anliegen von Kindern und Jugendlichen zur Verfügung. Sie sind Beispiele für großherziges privates Engagement. Die Menschen in unserer Stadt und die Unternehmen sind eingeladen, sich ebenfalls einzubringen.
  • Die Familien werden in den Schulferienzeiten durch vielfältige kreative, zeitlich umfassende und bezahlbare Freizeitangebote entlastet. Die Koordinierung aller Maßnahmen soll unterstützend begleitet werden.

4. Bildung und Schule

Bildung hat einen Wert an sich. Sie befähigt den Einzelnen, Verantwortung für sich und seine Familie und zugleich für das Zusammenleben in der Gesellschaft zu übernehmen.

Bildung ist auch der Schlüssel für individuelle Lebenschancen und sichert Wohlstand und Zusammenhalt in der Gesellschaft. Gerade angesichts der demografischen Entwicklung hängt wirtschaftliche Prosperität einer Region wesentlich vom Faktor Bildung ab.

Die Bildungswege sollen gleichwertig, aber verschiedenartig sein. Sie sollen allen Schülerinnen und Schülern gleiche Chancen bieten, ihrer Begabung gerecht zu werden.

Ein Schwergewicht der schulpolitischen Arbeit liegt darin, die Schulen in ihrer Leistungsfähigkeit zu stärken, damit die Schülerinnen und Schüler zu bewussten und mündigen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern erzogen werden können und ihnen eine angemessene Ausbildung zuteilwird.

Siegburg verfügt über eine vielfältige und breit aufgestellte Schul- und Bildungs-Landschaft:

- acht Gemeinschaftsgrundschulen in den Stadtteilen,

- eine christliche Grundschule in privater Trägerschaft,

- die beiden Gymnasien Anno und Alleestraße,

- die Alexander-von-Humboldt-Realschule,

- die neue Gesamtschule,

- die christliche Gesamtschule in privater Trägerschaft,

- das Berufskolleg und Wirtschaftsgymnasium in Trägerschaft des Rhein-Sieg-

  Kreises,

- die Volkshochschule Rhein-Sieg,

- das Berufsbildungszentrum der Kreishandwerkerschaft.

Diese reichhaltige Schul- und Bildungsinfrastruktur soll erhalten und jeweils an sich ändernden Bedarf angepasst werden. Die Durchlässigkeit der unterschiedlichen Bildungswege ist unbedingt zu gewährleisten.

Bei all‘ dem ist der Elternwille maßgeblich.

  • Die Siegburger Schulen sollen weiterhin ausgebaut, gepflegt und unterhalten werden. Der Erweiterungsbau und die Sanierung des Schulzentrums Neuenhof mit der Gesamtschule als Talentschule, der Alexander-von Humboldt-Realschule sowie der dort anzusiedelnden Theaterfachschule werden den Standort stärken und bereichern.
  • Den überschaubaren in den Stadtteilen verwurzelten Grundschulen geben wir den Vorzug vor größeren Systemen. Es sollen deshalb gegebenenfalls auch Verbundschulen betrieben werden. 
  • Inhaltliche Erweiterungen des bestehenden Schulsystems (z.B. Montessori-Klassen, Abendgymnasien) werden auch weiterhin unterstützt.
  • Alle Grundschulen in Siegburg und die Alexander-von-Humboldt-Realschule sind Offene Ganztagsschulen. Das Gymnasium Alleestraße, das Anno-Gymnasium und die Gesamtschule sind Ganztagsschulen. Alle diese Einrichtungen werden unterstützt. Sukzessive werden die sich aus dem Ganztagsbetrieb ergebenden Anforderungen an Baumaßnahmen und sachliche Aufwendungen erfüllt. Schulen und Träger wollen eine bestmögliche Förderung der Schüler schaffen.
  • Bestehende Kooperationen zwischen den Gymnasien zur Gewährung eines möglichst breiten Leistungskursangebots in der Oberstufe werden unterstützt und initiativ begleitet. Die übrigen weiterführenden Schulen in Siegburg sollen nach Möglichkeit in diese Kooperationen eingebunden werden. Das Leistungs- und Neigungspotential in der Sekundarstufe II kann so bestmöglich gefördert und eine größtmögliche Wahlfreiheit gewährleistet werden.
  • Schülerinnen und Schüler bringen unterschiedliche Voraussetzungen für das Beschreiten ihres Bildungsweges mit. So entscheidet leider immer noch zu stark die gesellschaftliche Herkunft über einen Bildungserfolg. Hinzu kommt, dass auch der Weg der Inklusion besondere Herausforderungen an die Bildungsträger und die Lehrenden stellt. Die permanente Weiterentwicklung eines barrierearmen, modernen Bildungsangebotes ist daher ein wichtiges Anliegen. Denn eine erfolgreiche Bildungspolitik ist auch aktive Sozialpolitik! 

So ist es gelungen, die Siegburger Gesamtschule zur Talentschule zu machen. In dem mehrjährigen Modellprojekt erhält die Schule eine deutlich bessere personelle Ausstattung. Mit einer aufwändigen Sanierung des Schulzentrums unterstützt die Stadt diesen Prozess hin zu einem MINT-Zentrum zusätzlich. So werden kurzfristig schon erhebliche Mittel in die technische Ausstattung investiert. Auf dem sich entwickelnden Schulcampus soll zudem die Theaterfachschule untergebracht werden, die in enger Kooperation mit der Gesamtschule deren Bildungsangebot mit dem Theaterzweig erweitern soll.

Viele Schülerinnen und Schüler besuchen die Realschule in Siegburg mit ihrem Montessori-Zweig. Die internationalen Förderklassen leisten wichtige Arbeit. Die dreizügige Realschule ist ein wichtiges Standbein in der Bildungslandschaft Siegburgs.

  • Ein umfassend bildendes und zeitgemäßes Angebot im Umgang mit den neuen Medien ist unverzichtbar, um den Kindern eine unterstützende Medienkompetenz, auch in ihrem Alltag, zu vermitteln. Dazu ist eine kritische Auseinandersetzung mit Anwendungen und Inhalten wichtig. Die Stadt als Bildungsträger hat vornehmlich dafür zu sorgen, dass eine moderne technische Ausstattung der Schulen im Unterricht dazu geeignet ist, in allen Schulformen die Schülerinnen und Schüler für Beruf und Studium zu qualifizieren.
  • Die digitale Bildung ist ein wesentlicher Bestandteil der Ausbildung. Hierfür ist eine entsprechende technische Ausstattung erforderlich. In jedem Unterricht in jeder Klasse muss es möglich sein, auf digitale Medien zuzugreifen. Dies erfordert den Ausbau einer flächendeckenden und zentral betreuten Infrastruktur in allen Grund- und weiterführenden Schulen. Grundlage muss dabei ein standardisiertes und zentral verantwortetes Gesamtkonzept sein, das es Lehrern ermöglicht, ihren Bildungsauftrag auch mit Unterstützung digitaler Medien zu erfüllen. Alle Siegburger Schulen haben hier bereits eine umfassende Ausstattung, die kontinuierlich ergänzt und modernisiert werden muss. In Zukunft werden für diesen Zweck weiterhin umfassende Mittel zur Verfügung gestellt, auch im Rahmen des „Digitalpaktes“.
  • Eine intensive Verkehrserziehung ist nicht nur in den Kindergärten und Grundschulen, sondern auch an den weiterführenden Schulen zu betreiben. Gleiches gilt für das lebensrettende Erlernen von Schwimmfähigkeiten, beginnend in frühen Jahren und als barrierefreies Angebot für Jugendliche und Erwachsene.
  • Unter großer Mithilfe engagierter Eltern wurden viele Schulhöfe zu attraktiven Spiel- und Bewegungslandschaften umgestaltet. Initiativen, die sich der Pflege und dem Erhalt dieser Anlagen widmen, werden unterstützt.
  • Auf Schulgeländen ist auf die Anlage von Grünflächen und Freiräumen für Spiel und Sport zu achten.
  • Die Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit und mit Betrieben ist wegen der Bedeutung für die richtige Berufswahl der Schülerinnen und Schüler und des Übergangs Schule/Beruf in den Abschlussklassen der Sekundarstufe I besonders zu unterstützen.
  • Private Initiativen, Stiftungen und gemeinnützige Organisationen, deren Ziel die Unterstützung von jungen Siegburgerinnen und Siegburgern beim Übergang von Bildungseinrichtungen oder beim Einstieg ins Berufsleben/Studium ist, sollen seitens der Stadt unterstützt und gefördert werden.
  • Die Verwirklichung der Inklusion an unseren Schulen bedarf größter Sorgfalt und einer gesicherten Finanzierung. In keinem Fall darf es zu einem Qualitätsverlust kommen. Ob die besondere Förderung für junge Menschen mit einer Behinderung in den vorbildlich geführten Förderschulen oder im Rahmen des Gemeinsamen Unterrichts vermittelt werden kann, soll nach Möglichkeit der Elternwille entscheiden.

5. Partnerschaft

Siegburg hat in den letzten Jahren viel dafür getan, ein „Partner in Europa“ zu werden. Zu den Freunden in Europa gehören Nogent-sur-Marne, Guarda, Boleslawiec (Bunzlau), Selçuk (Ephesus) und Orestiada. In Deutschland ist Siegburg mit seiner Patenstadt Werder an der Havel freundschaftlich verbunden. So leistet Siegburg seinen wichtigen Beitrag für ein gemeinsames Europa.

  • Die bestehenden Partnerschaften sollen weiterhin mit Leben ausgefüllt werden.
  • Mit dem Partnerschaftsverein und dem Deutsch-Türkischen Freundschaftsverein stehen Institutionen bereit, die eine Bürgernähe der Partnerschaften garantieren können. Ihnen gilt der Schwerpunkt der städtischen Unterstützung.
  • Die Partnerschaften sollten Hilfe sein, dass Siegburger deutscher und ausländischer Geburt in Harmonie und in Verständnis füreinander zusammenleben.
  • Die Patenschaften, die Siegburg über das Wachbataillon, die „Siegburg“ und die Bundesheimatgruppe Bunzlau übernommen hat, sollen weiter gepflegt werden. Die freundschaftlichen Beziehungen mit Yuzawa werden fortgeführt.
  • Die darüber hinaus bestehenden Schulpartnerschaften werden unterstützt.

6. Sport

Die Förderung des Sports ist Teil moderner, zukunftweisender Gesellschaftspolitik. Dazu gehört das klare Bekenntnis zum Erhalt eines breiten und für alle Bevölkerungsteile erreichbaren Sport- und Freizeitangebotes.

Rund 13.000 Siegburgerinnen und Siegburger, also fast ein Drittel der Einwohner Siegburgs, sind Mitglieder in Sportvereinen. Mit ihren vielen ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern leisten die Sportvereine einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Miteinander. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die soziale Integration unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen sowie für die Förderung der sozialen und gesundheitlichen Entwicklung der Kinder und Jugendlichen. Die gestiegenen und veränderten Freizeitinteressen, bedingt auch durch den demographischen Wandel und eine älter werdende Gesellschaft, und damit die wachsenden Aufgaben der Sportvereine sind eine ständige Herausforderung.

  • Sporthallen bieten den Bürgerinnen und Bürgern ortsnah ein ausreichendes Angebot sportlicher Betätigung. Die wohnortnahen Hallenangebote in den Stadtteilen werden ergänzt durch die beiden Mehrfachsporthallen am Neuenhof und am Anno-Gymnasium. Sie bieten den Vereinen nicht nur ideale Trainingsbedingungen, sondern auch die Möglichkeit der Durchführung von größeren Wettkämpfen. Die Hallen im Bereich des Gymnasiums Alleestraße sollen neu gebaut werden. Mit diesem differenzierten Hallenangebot wird dem wachsenden Bedarf der Schulen, Vereine und Freizeitgruppen Rechnung getragen. Die Sporthallen sollen den Vereinen auch weiterhin gebührenfrei zur Verfügung stehen.
  • Sportanlagen, die sowohl von Schulen und Vereinen genutzt werden, müssen weiter bedarfsgerecht ausgebaut und modernisiert werden.
  • Vereine mit eigenen Sportanlagen erhalten für deren Unterhalt und Betrieb angemessene Unterstützung.
  • Mit dem grundsanierten Walter-Mundorf Stadion steht Vereinen und Schulen eine Sportstätte auf dem modernsten Stand zur Verfügung.
  • Das Freizeitbad „Oktopus“ wird von den Stadtbetrieben nach modernen betriebswirtschaftlichen Kriterien betrieben. Gleichzeitig werden die Stadtbetriebe für erschwingliche und sozialverträgliche Eintrittspreise Sorge tragen. Der Erhalt und Ausbau des Schul- und Vereinsschwimmens werden von den Stadtbetrieben unterstützt.
  • Die Vereinsangebote im Bereich der Ganztagsbetreuung an den Grund- und Weiterführenden Schulen sollen ausgebaut und gefördert werden.
  • Vereine, die sich der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen mit Förderbedarf besonders widmen, sollen dabei unterstützt werden.
  • Auch die Integration ausländischer Mitbürgerinnen und Mitbürger gehört zu den besonderen Aufgaben, bei denen die Vereine unterstützt werden sollen.
  • Bei Sport in der freien Natur sind Belange des Umwelt- und Naturschutzes zu beachten.
  • Die Stadt wird auch in Zukunft mit dem Stadtsportverband zusammenarbeiten, der als Dachverband der Vereine deren Interessen wirksam vertritt. Bei seinen Aktivitäten hat der Stadtsportverband sowohl den Leistungssport als auch den Breiten- und „Gesundheitssport“ sowie die verschiedenen Zielgruppen gleichermaßen im Blick. Die Aktivitäten des Stadtsportverbandes sind zum Wohl des Sports in der Stadt begleitend zu unterstützen.

7. Gegenseitige Hilfe in einer sich verändernden Gesellschaft

Demokratie wird in der Gemeinde hautnah erfahren. Diese Erfahrungen sind prägend. Daher soll in der kommunalen Gesellschaftspolitik das Prinzip der Subsidiarität gelten. Die kommunale Gemeinschaft hilft immer dann, wenn persönliche Hilfen nicht ausreichen. Vorrangig sind zu fördern die Aufgaben, die in der Familie geleistet werden können, und die Hilfen, die die Kirchen und die Verbände der freien Wohlfahrt anbieten. Diese Verbände geben mehr als nur materielle Hilfen, sie stärken Kraft und Zusammenhalt von Familien, Lebensgemeinschaften sowie Alleinstehenden und die Bereitschaft zum ehrenamtlichen Engagement. Selbsthilfegruppen und Initiativen sind in diese Arbeit einzubeziehen.

  • Aufgrund der demografischen Entwicklung unserer Bevölkerung wird in Zukunft der Erhalt und der Ausbau eines vielfältigen Angebots für ältere Menschen einen immer größeren Raum einnehmen. Bedarfsgerechter Wohnraum soll möglichst für alle sozialen Schichten angeboten werden. Bei der Bebauungsplanung und der Gestaltung der Wohnquartiere sind die Bedürfnisse älterer und behinderter Menschen ausreichend zu berücksichtigen. Barrierefreie Zugänge zu Wohnanlagen und Wohnungen müssen Standard werden. Angeboten zur Beteiligung an Modellplanungen für neue Formen z.B. des generationsübergreifenden Zusammenlebens soll Siegburg offen gegenüber stehen. Für die Errichtung von zusätzlichen Senioren- und Pflegeheimen soll solchen Planungen der Vorzug gegeben werden, bei denen eine planerische und strukturelle Vernetzung mit schon bestehenden Einrichtungen ermöglicht werden kann. Bei Wohnanlagen mit „Betreutem Wohnen“ ist gegebenenfalls durch Abschluss von entsprechenden Kooperationsvereinbarungen darauf hinzuwirken, dass von den Bewohnerinnen und Bewohnern sowie ihren Angehörigen jederzeit eine zusätzliche Zusammenarbeit mit Pflegediensten und -einrichtungen aufgenommen werden kann. Dies ist durch ein ausreichendes Informationsangebot durch die Stadt zu unterstützen.
  • Die Stadtbetriebe sollen in den nächsten Jahren für Siegburgerinnen und Siegburger, die ihren Lebensabend in ihrer Heimatstadt verbringen wollen, in eigener Trägerschaft neue Wohnungen in der Form des „Betreuten Wohnen“ errichten, u.a. in der zentralen Lage im Masterplan Haufeld.
  • Die Unterstützungsangebote des Senioreneinkaufsdienstes sind zu erhalten und sein Aufgabenspektrum mit Hilfe der Stadt weiter auszubauen.
  • Beim Seniorenbeauftragten der Stadt ist ein Informationsnetzwerk über alle in der Stadt vorhandenen Unterstützungsangebote, Pflegedienste und Pflegeeinrichtungen für ältere und behinderte Menschen zu unterhalten, damit allen Bürgerinnen und Bürgern eine möglichst lebenslange Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in der Stadt bleibt (Netzwerk Späte Hilfen).
  • Die Potentiale einer älter werdenden Gesellschaft müssen genutzt werden. Aktive Ältere können wichtige Funktionen in der Gesellschaft wahrnehmen. Bürgerschaftliches Engagement kann in der Nachbarschaft, in Schulen, religiösen Gemeinschaften, Kultureinrichtungen, beim Umweltschutz, in Sportvereinen und Selbsthilfegruppen helfen.
  • Die Empfänger sozialer Leistungen sollen weiterhin qualifiziert beraten werden.
  • Ein leistungsfähiges Krankenhaus in privater Trägerschaft soll auch in Zukunft eine überdurchschnittliche medizinische Versorgung in Siegburg gewährleisten. Dazu gehören auch herzchirurgische Leistungen für jedermann. In einem für deutsche Krankenhäuser sehr schwierig gewordenen Umfeld sichert der private Träger des Siegburger Krankenhauses als finanzstarkes Unternehmen mit bundesweiter Vernetzung die medizinische Behandlung für die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt.
  • Die modern ausgestattete Feuerwehr mit Rettungsdienst bietet sicheren Schutz für die Siegburger Bürgerinnen und Bürger. Im aktuellen Brandschutzbedarfsplan sind die Ziele für einen guten Brandschutz für die Siegburger Bevölkerung definiert. Nach Fertigstellung des neuen Gerätehauses für die Löschgruppen Stallberg und Kaldauen soll nunmehr auch ein Gerätehaus für die Löschgruppe Brückberg installiert werden. Damit die Einsatzfähigkeit der Feuerwehr auch in Zukunft gewährleistet wird, ist dafür Sorge zu tragen, dass die Freiwillige Feuerwehr durch entsprechende Maßnahmen gestärkt wird. Hierzu gehört eine besondere Unterstützung der Jugendfeuerwehr. Dies wäre auch hilfreich, um ausreichenden Nachwuchs für die Freiwillige Feuerwehr zu gewinnen. Kooperationen mit Nachbarstädten können zu einer weiteren Verbesserung und Optimierung des Brandschutzes führen.
  • Im Zusammenhang mit dem Gerätehaus Brückberg sollen Räumlichkeiten für Brückberger Vereine und eine Nutzbarmachung des ehemaligen „Belgischen Kinos“ für kulturelle Zwecke der Stadt angegangen werden.
  • Die in Siegburg tätigen Hilfsorganisationen Deutsches Rotes Kreuz, Deutsches Jugendrotkreuz, Johanniter Unfallhilfe, Malteser Hilfsdienst, Deutsche Lebensrettungsgesellschaft, Arbeiter-Samariter-Bund und Technisches Hilfswerk sind bei ihren Aktivitäten zu unterstützen.
  • Die Auszeichnung Siegburgs als „behindertengerechte Stadt“ ist Verpflichtung, die Anstrengungen in diesem Bereich weiterzuführen. Barrierefreiheit im öffentlichen Raum ist ein Leitziel.
  • Die Omnibushaltestellen im Stadtgebiet werden weiterhin sukzessive behindertengerecht ausgebaut.
  • Alle öffentlichen Gebäude müssen behindertengerecht gestaltet werden.
  • Wer seine Heimat verlässt und in ein fremdes Land kommt, hat mit vielen Problemen zu kämpfen. Gerade einer christlichen Partei erwächst hier die Verpflichtung, vorurteilsfrei auf den anderen zuzugehen und ihm zu helfen, sich mit seinen jeweiligen Eigenständigkeiten und Besonderheiten in sein neues Umfeld einzuleben. Vom Integrationsrat der Stadt werden für diese Zielsetzung wertvolle Impulse erwartet.
  • Wer – gleich aus welchen Gründen – sein Obdach verliert, unselbständig und hilfebedürftig ist oder sich im Leben nicht zurecht finden kann, hat ebenfalls Anspruch auf solidarische Hilfe der Gemeinschaft.

 

V. Bürgernähe von Rat und Verwaltung

Bürgernähe von Rat und Verwaltung ist selbstverständliche Pflicht. Bürgermeister und Ratsmitglieder sind von den Bürgerinnen und Bürgern als ihre Vertreter gewählt worden.

Die Bediensteten der Verwaltung leisten von Berufs wegen ihre Arbeit für das Wohl der Bevölkerung. Die Stadtverwaltung ist Dienstleistungszentrum für die Bürgerschaft der Stadt.

Initiativen, die Ausdruck der Unzufriedenheit mit staatlichen Institutionen waren, haben den Blick von Politikern und Verwaltungsangehörigen auf das Wohl der Menschen geschärft. Rat und Verwaltung müssen Anliegen aus der Bürgerschaft ernst nehmen. Die Bürgerinnen und Bürger müssen für ihr Anliegen ein offenes Ohr finden, vor anstehenden Entscheidungen ihre Meinung vortragen können und bei etwaigen Ablehnungen eine verständliche Begründung erhalten. Wenn der Bürger erfährt, dass seine Forderungen, Interessen und Bedenken ernsthaft behandelt werden, entsteht Vertrauen. Sie haben aber auch immer Einzelinteressen abzuwägen gegenüber dem, was das Gemeinwohl fordert.

Ausführliche Information und weitgehende Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger in die kommunalen Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozesse sind selbstverständlich.

Die Digitalisierung ist inzwischen in alle Bereiche des täglichen Lebens eingedrungen und dort fest verwurzelt. Niemand kann und will sich die eigene Arbeitsstelle ohne Computer vorstellen. Die Digitalisierung bedeutet einen globalen Umbruch der Gesellschaft, der Wirtschaft und des öffentlichen Lebens. Hier ist vorgesehen, für Siegburg eine umfassende Strategie zu entwickeln und umzusetzen. Schwerpunktbereiche sind die Verwaltung mit ihren Dienstleistungen, die Realisierung der erforderlichen zukunftsorientierten Infrastruktur in unserer Stadt mit den Schwerpunkten Umwelt, Energie, Mobilität und Sicherheit sowie die städtische Gesellschaft insgesamt. Ziel ist es, Siegburg für alle Gesellschaftsgruppen im positiven Sinne digital erlebbar zu machen. Hier bietet die Digitalisierung auch die Chance, über Plattformen für Community- und Partizipationsangebote die Menschen direkt anzusprechen, ihnen ein Forum zu geben und persönliches Engagement zu erleichtern. Dies fördert Gemeinschaft, Inklusion und Partizipation in der Stadtgesellschaft. 

Als mitgliederstärkste Partei in Siegburg will die CDU

  • Bürgerversammlungen in den einzelnen Stadtteilen, in denen über anstehende Probleme ausführlich unterrichtet wird;
  • Bürgerinformationsveranstaltungen bei Bebauungsplanverfahren und Verkehrsplanungen
  • Ausbau der Information und Kommunikation durch und Beteiligung über das Internet
  • Kirchen und Verbände, Initiativen und Vereine sowie ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger in die kommunalpolitische Arbeit einbeziehen
  • den Anteil der nicht öffentlichen Tagesordnungspunkte der Rats- und Ausschusssitzungen auf dem gesetzlich zwingend geforderten Maß halten
  • eine umfassende Information und Beratung der Bürgerschaft durch die Verwaltung. Die städtischen Broschüren und der Internetauftritt zu speziellen Themenkreisen sind laufend zu aktualisieren. Der vorbildliche Service des Bürgeramtes mit stark erweiterten Öffnungszeiten soll auf hohem Niveau beibehalten werden.
  • die Auswirkungen der demografischen Entwicklung auf Siegburg in einem breit angelegten „Zukunftsdialog“ mit den Bürgerinnen und Bürgern erörtern

 

VI. Verantwortungsbewusste Finanzwirtschaft

Die Rolle Siegburgs als Mittelpunkt des Rhein-Sieg-Kreises steigert die Lebensqualität, bringt aber auch zusätzliche finanzielle Belastungen. Viele Einrichtungen müssen größer werden, als es für die Einwohner Siegburgs allein notwendig wäre. Die dafür erforderlichen Aufwendungen müssten gerechterweise durch das Land und nicht durch die Stadt aufgebracht werden. Dies ist in der Vergangenheit nicht in ausreichendem Maße geschehen.

Die finanzielle Lage Siegburgs wird erschwert durch die geringe Fläche des Stadtgebietes. Daraus ergeben sich nachteilige Folgen für die Gewerbeansiedlung und die städtischen Einnahmen. Deshalb wird sich auch in Zukunft die Stadt Siegburg immer an einer verantwortungsbewussten Finanzwirtschaft orientieren, um Wünschenswertes und Machbares in Einklang zu bringen.

  • Oberstes Ziel der Finanzpolitik ist es, den städtischen Haushalt ausgeglichen zu gestalten. Eine Kreditfinanzierung ist dann gerechtfertigt, wenn unaufschiebbare Zukunftsinvestitionen getätigt werden müssen.
  • Siegburg müsste höhere Zuwendungen des Landes als bisher erhalten, um die finanziellen Mehrbelastungen aufgrund der zentralen Versorgungsfunktion Siegburgs ausgleichen zu können.
  • Die Wirtschaftsförderung der Stadt soll die unternehmerische Tätigkeit in Siegburg begleiten und unterstützen. Die Wirtschaft soll bei der Neuansiedlung, Erweiterung, Existenzgründung sowie bei gewerblichen Fördermitteln beraten werden. Zur Erhaltung der Wirtschafts- und Steuerkraft sind städtische Maßnahmen darauf auszurichten, dass Bestand und Qualität der Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe erhalten und wenn möglich gesteigert werden. Wirtschaftsförderungsmaßnahmen schaffen neue und sichern vorhandene Arbeitsplätze. Bei der Ansiedlung von Betrieben genießen hohe Arbeitsplatzdichte und starke Finanz- und Steuerkraft oberste Priorität.
  • Die Stadtbetriebe Siegburg (SBS) als städtische Tochtergesellschaften und Anstalt des öffentlichen Rechts haben die erwarteten Synergieeffekte in technischer, betriebswirtschaftlicher und finanzwirtschaftlicher Sicht erfolgreich realisiert. Die Stadtbetriebe Siegburg umfassen die betrieblich bzw. unternehmerisch zu führenden Aktivitäten der Stadt auf dem Gebiet der Infrastruktur (Abwasser, Wasser, Energie, Netze und Kommunikation) und der Kultur (Engelbert-Humperdinck-Musikschule, Stadtbibliothek, Stadtmuseum, Tourismusförderung, Theater und Kulturprojekte), das Rhein-Sieg-Forum, das Freizeitbad „Oktopus“ sowie das Technische Gebäudemanagement für die den Stadtbetrieben zugeordneten Gebäude. Die Stadtbetriebe Siegburg haben die Vorteile einer unternehmerischen Organisationsform, bieten aber durch ihren Verwaltungsrat und seine Beiräte mehr Transparenz.
  • Die Stadtwerke Siegburg haben u.a. über den steuerlich zulässigen Querverbund des Bäderbetriebes mit der Energieversorgung zu einer dauerhaften Verbesserung der finanziellen Lage der Stadt Siegburg geführt und werfen eine jährliche Dividende ab.
  • Der Stadtverwaltung in Siegburg fallen wegen der Mittelpunktrolle notwendigerweise mehr Aufgaben zu als der Verwaltung in anderen Städten. Trotzdem gelang es in den vergangenen Jahren, kontinuierlich Stellen einzusparen. Auch in der Zukunft bleibt sparsame Personalwirtschaft ein wichtiges Ziel, wobei der Qualifizierung des Personals eine entscheidende Rolle zukommt. Nur so können die Anforderungen an ein modernes Dienstleistungszentrum erfüllt werden.
  • Bestandteil kommunaler Haushalts- und Wirtschaftspolitik ist es auch, die von öffentlicher Hand erbrachten Dienstleistungen durch private Wettbewerbsangebote zu überprüfen.

 

VII. Kommunale Selbstverwaltung in Nordrhein-Westfalen

Die kommunale Selbstverwaltung ist im Grundgesetz garantiert. In der Praxis des Landes Nordrhein-Westfalen wird die Eigenverantwortlichkeit der Städte und Gemeinden immer wieder eingeschränkt. Der Kreis der Zuständigkeiten wird zu oft beschnitten und von Weisungen der Aufsichtsbehörden überlagert. Selbstständige Entscheidungsmöglichkeiten von Rat und Verwaltung sind teilweise eingeschränkt. Beste Absichten können dadurch nicht in die Tat umgesetzt werden.

Die Siegburger CDU fordert deshalb:

  • Die Eigenverantwortlichkeit der Städte und Gemeinden muss gestärkt, ihr Entscheidungsspielraum vergrößert werden. Noch mehr Zuständigkeiten sind möglichst auf die unterste Verwaltungsebene zu verlagern. Für den Aufgabenzuwachs ist selbstverständlich ein angemessener Finanzausgleich zu leisten.
  • Die Finanzkraft der Städte und Gemeinden ist zu stärken. Sie sind mehr als bisher am Lohn- und Einkommensteueraufkommen zu beteiligen. Ferner ist eine weitgehende Beteiligung an Verbrauchssteuern zu prüfen und zu entwickeln.
  • Die Bezuschussung der Städte und Gemeinden durch das Land ist auszubauen. Die pauschalen Finanzzuweisungen reichen bei Weitem nicht aus, um die geforderten Aufgaben zu erfüllen.
  • Die zunehmende Zahl von Einzelpersonen und Splittergruppen in den Räten, die nur sehr spezielle Interessen verfolgen, erschwert eine am Gemeinwohl orientierte Kommunalpolitik. Der Gesetzgeber sollte daher alsbald eine durch Verfassungsänderung rechtsfeste Wiedereinführung der Fünf-Prozent-Klausel für die Kommunalvertretungen beschließen.

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